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            <title>Delegiertenversammlung | 53. BMV | zusammen wachsen (wir): Anträge</title>
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                <title>Delegiertenversammlung | 53. BMV | zusammen wachsen (wir): Anträge</title>
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                        <title>A7: Gegen Gazaoffensive und Kriegsverbrechen!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102188</link>
                        <author>Citou Müller (GRAS Bochum)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Campusgrün Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:<br><br>
&quot;Die Delegiertenversammlung von Campusgrün benennt die Kriegsverbrechen<br>
von Israel und den möglichen Völkermordsbestand von Israel an den<br>
Palästinenser*innen als solche.<br><br>
Ungeachtet der Rechte des Staates Israels beobachten wir, dass Israel<br>
sich nicht im Einklang mit dem Völkerrecht verhält. Palästinenser*innen<br>
werden aus ihrer Heimat vertrieben, der Zugang zu Hilfsgütern wird der<br>
Bevölkerung verwehrt, und grundlegende Infrastruktur wurde und wird<br>
weiterhin zerstört.<br><br><br><br><br><br>
Wir als Campusgrün sind Teil einer starken Zivilgesellschaft welche sich eindeutig für Frieden einsetzt und sagen unmissverständlich &quot;Nein&quot; zu Krieg, Terror,<br>
Annexion und Vertreibung. Stattdessen sagen wir &quot;Ja&quot; zu Solidarität mit<br>
den Palästinenser*innen, und den Israelis, die sich für Menschenrechte<br>
und Rechtsstaatlichkeit einsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir stellen uns entschlossen gegen alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Daher solidarisieren wir uns klar mit allen Betroffenen, die infolge dieses Konfliktes verstärkt Gewalt erfahren. </strong><br><br><strong>Wir als CampusGrün fordern:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. einen sofortigen Waffenstillstand,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. einen Waffenlieferungsstopp an Staaten und Organisationen, die Kriegsverbrechen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>begehen,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. den ungehinderten Zugang zu humanitäre Hilfslieferungen,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. eine palästinensische Souveränität und das volle Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. die sofortige Anerkennung von Palästina als Staat.&quot;</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&quot;Wir engagieren uns für Projekte im Bereich internationaler gemeinsamer<br>
Praxis, der Friedens- und Anti-Kriegsarbeit, der<br>
(Post)Kolonialismuskritik und der globalen Solidarität mit<br>
unterdrückten, verfolgten und ausgebeuteten Menschen.&quot;<br><br>
So steht es in unserem Grundsatzprogramm, und das Ziel dieses Antrags<br>
ist es, einen gemeinsamen Nenner für die Situation Palästinas zu finden.<br>
Das Thema führt generell zu Unsicherheiten darüber, was gesagt werden<br>
kann, soll, und was zu Spaltungen führt. Trotzdem dürfen wir uns<br>
schwierigen Fragen nicht verweigern, sondern müssen uns stets zum Erhalt<br>
von Menschenrecht bekennen. Dieser Antrag bezieht sich rein auf jene<br>
Sachlage, die vom internationalen Gerichtshof anerkannt wurde. Auch die<br>
genannten Forderungen orientieren sich an den Empfehlungen des<br>
internationalen Gerichtshofs. Dieser Antrag soll also eine gemeinsame<br>
Basis bieten, auf derer man sich politisch einbringen kann ohne<br>
befürchten zu müssen, etwas falsches zu sagen.<br><br>
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 19:26:17 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Gegen Gazaoffensive und Kriegsverbrechen!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/gegen-gazaoffensive-und-kriegsverbrechen-42279</link>
                        <author>Vorname Nachname</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/gegen-gazaoffensive-und-kriegsverbrechen-42279</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Campusgrün Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:<br><br>
&quot;Die Delegiertenversammlung von Campusgrün benennt die Kriegsverbrechen<br>
von Israel und den möglichen Völkermordsbestand von Israel an den<br>
Palästinenser*innen als solche.<br><br>
Ungeachtet der Rechte des Staates Israels beobachten wir, dass Israel<br>
sich nicht im Einklang mit dem Völkerrecht verhält. Palästinenser*innen<br>
werden aus ihrer Heimat vertrieben, der Zugang zu Hilfsgütern wird der<br>
Bevölkerung verwehrt, und grundlegende Infrastruktur wurde und wird<br>
weiterhin zerstört.<br><br><br><br><br><br>
Wir als Campusgrün sind Teil einer starken Zivilgesellschaft welche sich eindeutig für Frieden einsetzt und sagen unmissverständlich &quot;Nein&quot; zu Krieg, Terror,<br>
Annexion und Vertreibung. Wir solidarisieren uns mit allen Leidtragenden in Palästina und Israel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir stellen uns entschlossen gegen alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Daher solidarisieren wir uns klar mit allen Betroffenen, die infolge dieses Konfliktes verstärkt Gewalt erfahren. </strong><br><br><strong>Wir als CampusGrün fordern:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. einen sofortigen Waffenstillstand,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. einen Waffenlieferungsstopp an Staaten und Organisationen, die Kriegsverbrechen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>begehen,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. den ungehinderten Zugang zu humanitäre Hilfslieferungen,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. eine palästinensische Souveränität und das volle Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. die sofortige Anerkennung von Palästina als Staat.&quot;</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 19:19:47 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Gegen Gazaoffensive und Kriegsverbrechen!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102183</link>
                        <author>Delegiertenversammlung (dort beschlossen am: 09.05.2026)</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102183</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Campusgrün Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:<br><br>
&quot;Die Delegiertenversammlung von Campusgrün benennt die Kriegsverbrechen<br>
von Israel und den möglichen Völkermordsbestand von Israel an den<br>
Palästinenser*innen als solche.<br><br>
Ungeachtet der Rechte des Staates Israels beobachten wir, dass Israel<br>
sich nicht im Einklang mit dem Völkerrecht verhält. Palästinenser*innen<br>
werden aus ihrer Heimat vertrieben, der Zugang zu Hilfsgütern wird der<br>
Bevölkerung verwehrt, und grundlegende Infrastruktur wurde und wird<br>
weiterhin zerstört.<br><br><br><br><br><br>
Wir als Campusgrün sind Teil einer starken Zivilgesellschaft welche sich eindeutig für Frieden einsetzt und sagen unmissverständlich &quot;Nein&quot; zu Krieg, Terror,<br>
Annexion und Vertreibung. Wir solidarisieren uns mit allen Leidtragenden in Palästina und Israel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir stellen uns entschlossen gegen alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Daher solidarisieren wir uns klar mit allen Betroffenen, die infolge dieses Konfliktes verstärkt Gewalt erfahren. </strong><br><br><strong>Wir als CampusGrün fordern:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. einen sofortigen Waffenstillstand,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. einen Waffenlieferungsstopp an Staaten und Organisationen, die Kriegsverbrechen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>begehen,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. den ungehinderten Zugang zu humanitäre Hilfslieferungen,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. eine palästinensische Souveränität und das volle Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. die sofortige Anerkennung von Palästina als Staat.&quot;</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 19:15:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Gegen neoliberale Regelstudienzeiten. Für mehr Individualität im Studium!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/Gegen-neoliberale-Regelstudienzeiten-Fur-mehr-Individualitat-im-Studi-38674</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/Gegen-neoliberale-Regelstudienzeiten-Fur-mehr-Individualitat-im-Studi-38674</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Delegiertenversammlung von Campusgrün möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Ursprünglich als studierendenfreundlicher Rechtsanspruch konzipiert, um nicht während des Studiums die Streichung des Studiengangs befürchten zu müssen, dient die Regelstudienzeit heute zunehmend als Instrument politischer Steuerung und neoliberaler Optimierung. Die normative Umdeutung hin zu einem Maßstab für ‚richtiges‘ oder ‚falsches‘ Studieren führt zu finanziellen und psychischen Belastungen sowie gesellschaftlicher Stigmatisierung. Dies gilt es zu kritisieren. Wer länger studiert, gilt als „zu langsam“, was insbesondere durch das BAföG-System sanktioniert wird. Die Lebensrealität vieler Studierender findet dabei kaum Berücksichtigung. Idealisierte Bedingungen fürs Studium scheitern tagtäglich an überfüllten Lehrveranstaltungen, Lohnarbeit zur Finanzierung des Lebensunterhalts, psychischen Belastungen, gesundheitlichen Einschränkungen oder Care-Arbeit. Dennoch wird die Regelstudienzeit als Maßstab gesetzt, obwohl nur etwa jede dritte Person ihr Bachelorstudium innerhalb dieser Zeit abschließt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht eine nachhaltige strukturelle Neuausrichtung der Studienzeitregelungen und einen klaren Bruch mit der Funktion der Regelstudienzeit als Druckmittel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als CampusGrün fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Abschaffung der Regelstudienzeit als restriktives Kontrollinstrument sowie die Rückkehr zu einem ausschließlichen studierendenorientierten Rechtsanspruch.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Eine Entkopplung des BAföG-Anspruchs vom Kriterium der Regelstudienzeit und eine Kopplung an flexiblere individuelle Regelungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Eine umfassende Reform der Studiengangsgestaltung, die mehr Flexibilität sicherstellt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Entwicklung eines bundesweit einheitlichen Modells einer `flexiblen Studienzeit ́, das individuelle Lebensrealitäten berücksichtigt, Planungssicherheit gibt und Studierende nachhaltig entlastet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Mehr Räume für kritisches Denken, gesellschaftliches Engagement, persönliche Selbstentfaltung und wissenschaftliche Neugier im Studium, um junge Erwachsene nicht bloß schnellstmöglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt, diese Positionen aktiv in die politische Arbeit von CampusGrün einzubringen. Insbesondere soll er:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sich öffentlich klar gegen die derzeitige Ausgestaltung der Regelstudienzeit positionieren</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sich auf Bundesebene für die Entkopplung des BAföG-Anspruches einsetzen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Umfassende Reformen der Studienzeitregelungen gegenüber politischen Akteur*innen einfordern</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Verstärkt auf Belastungen, Stigmatisierungen und soziale Ungleichheiten hinweisen, die durch die aktuellen Regelungen entstehen”</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Regelstudienzeit erfüllt längst nicht mehr ihren ursprünglichen Zweck. Was einst als Garant für verlässliche Planung und transparente Studienstrukturen gedacht war, wurde normativ umgedeutet und politisch instrumentalisiert. Sie ist zu einem Maßstab geworden, der die Lebensrealitäten vieler Studierender ignoriert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade in einem Hochschulsystem, das zunehmend durch neoliberale Mantren wie Effizienzsteigerung, Optimierung oder Wettbewerb geprägt ist, fungiert die Regelstudienzeit als Hebel zur schnellstmöglichen Verwertung auf dem Arbeitsmarkt. Statt Räume für kritisches Denken, gesellschaftliches Engagement, persönliche Entwicklung und wissenschaftliche Neugier zu ermöglichen, werden Studierende in ein System gezwungen, das zu Stress, finanzieller Not, psychischer Belastung und Stigmatisierung führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dies betrifft besonders diejenigen, die ohnehin strukturell benachteiligt sind. Studierende aus nicht- akademischen Haushalten, Studierende mit Care-Verpflichtungen, Studierende mit Behinderungen, Studierende, die psychische oder andere gesundheitliche Probleme bewältigen, oder Studierende, die neben ihrem Studium arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Sie alle werden durch eine starre, idealisierte Studienzeitdefinition benachteiligt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine nachhaltige Neuausrichtung ist dringend notwendig. Ein progressives, gerechtes und zukunftsfähiges Hochschulsystem darf die Vielfalt von Lebenswegen nicht als Ausnahme, sondern als Normalität begreifen. CampusGrün muss sich klar positionieren, um einen hochschulpolitischen Wandel maßgeblich mitzugestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Dieser Antrag wurde bereits auf der 51. BMV gestellt und wurde vertagt)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 19:01:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Studentischer Wohnraum? Jetzt! </title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/Studentischer-Wohnraum-Jetzt-63528</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/Studentischer-Wohnraum-Jetzt-63528</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Delegiertenversammlung von Campusgrün möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Eine wichtige Säule der materiellen Absicherung ist die Schaffung von bezahlbarem und adäquatem Wohnraum. Der private Wohnungsmarkt ist von hohen Preisen und langen Wartezeiten gekennzeichnet und viele Studierende haben daher gerade am Anfang ihres Studiums Probleme damit, günstigen und geeigneten Wohnraum zu finden. Die Folge kann sein, dass Studierende unter prekären Bedingungen wohnen oder mit hohem Aufwand pendeln müssen. Im schlimmsten Fall müssen Studierende ihr Studium abbrechen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es zukünftig studentischen Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität gibt. Die konsequente Nutzung von leerstehenden Flächen, gegebenenfalls durch Enteignung und Vergesellschaftung, ist ein probates Mittel, um Spekulantentum ein Ende zu setzen und damit der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Die bestehende Mietpreisbremse muss durch einen Mietendeckel ersetzt werden, sodass Mieter*innen Sicherheit haben, nicht im Zuge von Mieterhöhungen aus finanzieller Not heraus ihre Wohnung verlassen zu müssen. Da Studierende häufig auch sehr kurzfristig auf Wohnraum angewiesen sind, muss außerdem das Angebot an Notversorgung und temporärem Wohnraum aufgestockt werden. Um alle Potenziale ausschöpfen zu können, muss Studierenden ein niedrigschwelliges Wohnraum-Beratungsangebot zur Verfügung stehen, welches auch mietrechtliche Fragestellungen in den Blick nimmt. Für uns ist klar: Der Markt hat beim Wohnraum versagt. Es braucht starke staatliche Eingriffe und Vergesellschaftungen. Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit Hausbesetzungen, die auf die Missstände des Wohnungsmarktes aufmerksam machen. Wohnen ist ein Menschenrecht und darf kein Luxus sein.<br><br>
Wir als Campusgrün fordern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Schaffung bezahlbaren Wohnraums,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>den Ausbau von Wohnraum und Wohnheimen für Studierende,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>das Nutzen staatlicher Mittel, um leerstehende Flächen zu nutzen und dem Spekulantentum ein Ende zu bieten,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Ersetzung der Mietpreisbreme durch einen Mietpreisdeckel,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Schaffung und den Ausbau von Beratungsangeboten zu mietrechtlichen Fragestellungen.”</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade die Wohnungsnot unter Studierenden spitzt sich zu. Verfügbarkeit und Preis einer potenziellen Wohnung dürfen nicht über die Wahl der Studienstadt entscheiden. Dies gilt es zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Begründung mündlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Der Antrag wurde bereits auf der 51. BMV gestellt und wiederholt vertagt)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 19:01:17 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Keine Militarisierung unserer Unis - Zivilklauseln stärken!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/keine-militarisierung-unserer-unis-zivilklauseln-starken-28486</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/keine-militarisierung-unserer-unis-zivilklauseln-starken-28486</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Campusgrün BDV möge beschließen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>“Wir als Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e. V. stehen klar für friedliche und zivile Hochschulen ein. Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen sollen ausschließlich auf diese Zwecke ausgerichtet sein. Wir lehnen grundsätzlich militärische Forschung an Hochschulen ab. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><strong>Vor dem Hintergrund weltweiter geopolitischer Entwicklungen sehen wir einen Sinn in Forschung, die sich mit der Frage beschäftigt, wie wir unsere demokratische Gesellschaft schützen können. Dabei bleiben wir stets kritisch, da auch friedliche Schutzmaßnahmen indirekt zu einer militarisierten Gesellschaft beitragen, welche wiederum Auswirkungen auf Konfliktpotenziale haben.</strong></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wissenschaft an deutschen Hochschulen muss eine explizite Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben übernehmen. Daher rufen wir alle Hochschulen in Deutschland auf, sich eine Zivilklausel zu geben beziehungsweise bereits existierende Klauseln zu stärken.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ein verantwortungsvoller Umgang mit “dual use” Forschung ist unabdingbar. Hierfür braucht es die Einsetzung von Ethik-Kommissionen, die sich dieser Thematik annehmen und sich mit betroffenen Forschungsvorhaben an den Hochschulen auseinandersetzen. Eine generelle verstärkte Verzahnung zwischen militärischer und ziviler Forschung lehnen wir ab.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die ausgerufene Zeitenwende, die Reform der Schuldenbremse und die neuen Haushaltspläne zeigen eine deutliche Verschiebung staatlicher Mittel hin zu militärischen Zwecken. Dies trifft zeitgleich auf Einsparungen der Länder bei der Hochschulfinanzierung. Damit Hochschulen nicht auf Drittmittel aus der Rüstungsindustrie oder auf öffentliche Fördergelder angewiesen sind, die an militärische Forschung geknüpft sind, braucht es neben einer starken Zivilklausel auch eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen statt eines Kahlschlags durch die gegenwärtigen Sparmaßnahmen. Die Bereitstellung von staatlichen Fördermitteln für militärische Forschung kritisieren wir vor diesem Hintergrund.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Bundeswehr sowie Unternehmen aus der Rüstungs-, Kriegs- und Verteidigungsindustrie </strong><strong>dürfen keine Werbung an Hochschulen machen. In studentischen Räumen erachten wir eine kritische Auseinandersetzung in Form von moderierten Diskussionsformaten als förderlich für die ausgewogene Meinungsbildung.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>In allen hochschulinternen Gremien, die über diese Thematiken beraten und entscheiden, müssen Studierende aktiv eingebunden werden. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir sehen Hochschulen als demokratische Institutionen an. Als solche kommt dem deutschen Wissenschaftssystem eine besondere Verantwortung für Frieden und internationale Zusammenarbeit zu. Der aktuelle gesellschaftliche Zeitgeist der Militarisierung darf nicht in unser Hochschulsystem einkehren. Als Bundesvertretung grüner Hochschulgruppen machen wir uns dies zur Aufgabe. Der Bundesvorstand von Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e. V. wird daher beauftragt sich aktiv für diese Forderungen einzusetzen und unsere Positionierung in der Öffentlichkeit (Social Media Beiträge und Pressemitteilungen) sowie im Austausch mit allen Politiker*innen, offiziellen Amtsträger*innen sowie insbesondere gegenüber der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu vertreten und aktiv einzubringen. Der öffentliche Diskurs darf nicht ohne studentische Stimmen geführt werden.”</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Geld für Aufrüstung, die `freiwillige` Wehrpflicht, erhöhte Präsenz der Bundeswehr. Der in unserer Gesellschaft aufstrebende Zeitgeist des Militarismus macht auch vor der Hochschullandschaft keinen Stopp. In einer Zeit, in der Gelder gekürzt und an allen Ecken und Enden das Gespenst der Konsolidierung Hochschulen zu Einsparungen zwingt, sitzt das Geld in der Rüstungsindustrie lockerer denn je. Bestehende Zivilklauseln geraten vermehrt unter Beschuss, Forschungsvorhaben für die Bundeswehr und die Rüstungsindustrie werden verlockender. Dieser Antrag versucht eine erste inhaltliche Auseinandersetzung und Positionierung zu diesem Thema: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Universitäre Forschung und Lehre sollten ausschließlich auf zivile und friedliche Zwecke ausgerichtet sein. Als demokratische Institutionen, die unsere Gesellschaft maßgeblich mitprägen, fallen Hochschulen eine besondere Verantwortung für internationale Zusammenarbeit und eine friedliche Welt zu. Jegliche militärische Forschung kann dieser Verantwortung nie gerecht werden. Zivilklauseln sind also unabdingbar. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Viele per se nicht auf Krieg ausgerichtete Forschung (z.B. im Bereich der KI, Robotik oder Quantencomputing) können auch für militärische Zwecke verwendet. Um den Innovations-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland nicht ausbremsen, braucht es in Bezug auf Dual Use Forschung einen differenzierteren Blick. Einen verantwortungsvollen Umgang und strenge Kontrolle jener Forschungsvorhaben und -ergebnisse muss also gegeben sein. Eine generelle stärkere Verzahnung zwischen ziviler und militärischer Forschung, wie vom BMFTR gewünscht, gilt es aber abzulehnen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Um den verstärkten finanziellen Anreizen aus privatwirtschaftlichen und staatlich bereitstehenden Fördermitteln für militärische Forschung widerstehen zu können, braucht es eine Ausfinanzierung der Hochschulen. Der Kahlschlag in der Hochschullandschaft muss gestoppt werden. Die Drittmittelabhängigkeit stellt eine große Gefahr für Zivilklauseln dar. Staatliche Fördergelder, die Forschung und Innovation politisch hin zu mehr militärischer Forschung steuern sollen, wiedersprechen den bisher argumentierten Standpunkten und müssen kritisiert werden.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Der aktuelle gesellschaftliche Zeitgeist der Militarisierung darf nicht in unser Hochschulsystem einkehren. Um dies gewährleisten zu können, ist es unvereinbar, universitäre Räume und Präsenz an Militär sowie Unternehmen aus der Rüstungs-, Kriegs- und Verteidigungsindustrie zu geben. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Die Diskussion, welche Rolle Hochschulen in der durch den Russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingeläuteten &quot;Zeitenwende&quot; einnehmen sollen, nimmt Fahrt auf. Als politischer Bundesverband grüner Hochschulgruppen müssen wir eine Positionierung zu dieser wissenschaftspolitischen Fragestellung finden. Der Diskurs darf nicht ohne uns geführt werden. </strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 18:59:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Rassismus und Polizeigewalt benennen, bekämpfen und mit Opfern solidarisieren!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/rassismus-und-polizeigewalt-benennen-bekampfen-und-mit-opfern-solidar-54247</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Campusgrün BDV möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Die Delegiertenversammlung von Campusgrün benennt vorherrschende rassistische Strukturen klar und solidarisiert sich mit den Opfern dieser Strukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Tod von Lorenz im April 2025 durch Polizeigewalt zeigt in aller Härte, wie dringend der Kampf gegen Rassismus und institutionelle Gewalt unsere politische Arbeit prägen muss. Sein Tod reiht sich ein in eine Liste von durch die deutsche Polizei hervorgerufenen Todesfällen, etwa der Oury Jallohs. Insbesondere schwarze und andere sichtlich ethnisch nicht-deutsche Personen erleben Polizeigewalt und -willkür auf hohen Graden. Wir stellen uns klar gegen das rassistische Profiling auf Basis von Hautfarbe oder Migrationshintergrund.<br><br>
Auch an Hochschulen erleben Personen, deren ethnisch-religiöse Abstammung nicht christlich-deutsch ist, täglich Stigmatisierungen und strukturelle Diskriminierung. Als überwiegend ethnisch deutsche Gruppe müssen wir unsere Privilegien stetig reflektieren und daraus lernen. Dabei sollten wir nicht nur uns und unsere Strukturen kritisch hinterfragen, sondern auch andere Hochschulgruppen, Universitätsleitungen und politische Handlungsträger*innen dazu auffordern, dies ebenfalls zu tun. Wir müssen Personen mit rassistisch verankerter Diskriminierungserfahrung und ihren Gruppen zuhören und ihre Perspektiven ernst nehmen, ihre Forderungen in unsere politische Arbeit integrieren, unsere Privilegien nutzen um Diskriminierung und Rassismus abzubauen und unsere eigenen Perspektiven nicht als universell ansehen. Um die eigenen Rassismen zu erkennen und zu verstehen, brauchen wir an den Universitäten umfassende Angebote, die sich insbesondere an nicht rassistisch marginalisierte Studierende richten. Konkret schlagen wir Awareness- und Empowerment-Kurse zum Themenbereich Rassismus vor. Dazu gehören könnten Kurse zu den Themen “Critical Whiteness” Rassismus in der post-migrantischen Gesellschaft, anti-muslimischen Rassismus, Antisemitismus und “Allyship”, welche gleichzeitig Verständnis für Diskriminierungsverhältnisse, wie auch das Bewusstsein von Chritical Whiteness und Allyship fördern. Diese Workshops sollen im Rahmen der Allgemeinen Studien oder vergleichbaren Modulen verankert werden. Darüber hinaus müssen diversitätssensible Hochschulstrukturen geschaffen werden, etwa durch Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Diskriminierungsfälle über das momentan gesetzliche Minimum hinaus, ebenso wie antirassistische Schulungsangebote für Lehrende und Verwaltungsangestellte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt ebenfalls bei der politischen Arbeit von CampusGrün auf Bundesebene und insbesondere gegenüber den zuständigen politischen Akteur*innen Deutschlands Rassismusproblem klar zu benennen. Eine gerechte Aufklärung rassistischer Vorfälle wird meistens durch Betroffene, Angehörige und Aktivist*innen eingefordert, dass Communities dies einfordern müssen und diese Aufklärung nicht von Seiten der Politik und Behörden kommt, ist bezeichnend für die fehlede intrinsische Motivation dieser Stellen. Polizeigewalt, Rassismus und rechte Strukturen in Institutionen müssen flächendeckend und öffentlich transparent aufgearbeitet werden: wir stellen uns an die Seite der Forderungen der Betroffenen, Angehörigen und Aktivist*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>CampusGrün verpflichtet sich zudem selbst dazu, die eigene Organisation durch regelmäßige interne Workshops antirassistisch weiterzuentwickeln durch regelmäßige interne Workshops zu &quot;Critical Whiteness&quot; und Rassismuskritik, die aktive Vernetzung und Zusammenarbeit mit antirassistischen Initiativen zu fördern, und die Berücksichtigung antirassistischer Perspektiven bei der Arbeit in Gremien und Arbeitsgruppen einfließen zu lassen. Wir fordern Räume, in denen rassistisch marginalisierte Personen ihre Anliegen einbringen können, ohne Bildungs- oder Sensibilisierungsarbeit für nicht rassistisch diskriminierte Mitglieder leisten zu müssen.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade als überwiegend weiße Gruppe dürfen wir uns nicht aus der Verantwortung nehmen und müssen rassistische Strukturen klar bennen und sie eben auch auf die Tagesordnung setzt. Gerade jetzt ist es von unabdingbarer Wichtigkeit laut für Gerechtigkeit zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Antrag wurde bereits auf der 51. BMV gestellt und wiederholt vertagt)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 18:06:50 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Rassismus und Polizeigewalt benennen, bekämpfen und mit Opfern solidarisieren!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102177</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Campusgrün BDV möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Die Delegiertenversammlung von Campusgrün benennt vorherrschende rassistische Strukturen klar und solidarisiert sich mit den Opfern dieser Strukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Tod von Lorenz im April 2025 durch Polizeigewalt zeigt in aller Härte, wie dringend der Kampf gegen Rassismus und institutionelle Gewalt unsere politische Arbeit prägen muss. Sein Tod reiht sich ein in eine Liste von durch die deutsche Polizei hervorgerufenen Todesfällen, etwa der Oury Jallohs. Insbesondere schwarze und andere sichtlich ethnisch nicht-deutsche Personen erleben Polizeigewalt und -willkür auf hohen Graden. Wir stellen uns klar gegen das rassistische Profiling auf Basis von Hautfarbe oder Migrationshintergrund.<br><br>
Auch an Hochschulen erleben Personen, deren ethnisch-religiöse Abstammung nicht christlich-deutsch ist, täglich Stigmatisierungen und strukturelle Diskriminierung. Als überwiegend ethnisch deutsche Gruppe müssen wir unsere Privilegien stetig reflektieren und daraus lernen. Dabei sollten wir nicht nur uns und unsere Strukturen kritisch hinterfragen, sondern auch andere Hochschulgruppen, Universitätsleitungen und politische Handlungsträger*innen dazu auffordern, dies ebenfalls zu tun. Wir müssen Personen mit rassistisch verankerter Diskriminierungserfahrung und ihren Gruppen zuhören und ihre Perspektiven ernst nehmen, ihre Forderungen in unsere politische Arbeit integrieren, unsere Privilegien nutzen um Diskriminierung und Rassismus abzubauen und unsere eigenen Perspektiven nicht als universell ansehen. Um die eigenen Rassismen zu erkennen und zu verstehen, brauchen wir an den Universitäten umfassende Angebote, die sich insbesondere an nicht rassistisch marginalisierte Studierende richten. Konkret schlagen wir Awareness- und Empowerment-Kurse zum Themenbereich Rassismus vor. Dazu gehören könnten Kurse zu den Themen “Critical Whiteness” Rassismus in der post-migrantischen Gesellschaft, anti-muslimischen Rassismus, Antisemitismus und “Allyship”, welche gleichzeitig Verständnis für Diskriminierungsverhältnisse, wie auch das Bewusstsein von Chritical Whiteness und Allyship fördern. Diese Workshops sollen im Rahmen der Allgemeinen Studien oder vergleichbaren Modulen verankert werden. Darüber hinaus müssen diversitätssensible Hochschulstrukturen geschaffen werden, etwa durch Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Diskriminierungsfälle über das momentan gesetzliche Minimum hinaus, ebenso wie antirassistische Schulungsangebote für Lehrende und Verwaltungsangestellte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt ebenfalls bei der politischen Arbeit von CampusGrün auf Bundesebene und insbesondere gegenüber den zuständigen politischen Akteur*innen Deutschlands Rassismusproblem klar zu benennen. Eine gerechte Aufklärung rassistischer Vorfälle wird meistens durch Betroffene, Angehörige und Aktivist*innen eingefordert, dass Communities dies einfordern müssen und diese Aufklärung nicht von Seiten der Politik und Behörden kommt, ist bezeichnend für die fehlede intrinsische Motivation dieser Stellen. Polizeigewalt, Rassismus und rechte Strukturen in Institutionen müssen flächendeckend und öffentlich transparent aufgearbeitet werden: wir stellen uns an die Seite der Forderungen der Betroffenen, Angehörigen und Aktivist*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>CampusGrün verpflichtet sich zudem selbst, die eigene Organisation antirassistisch weiterzuentwickeln durch regelmäßige interne Workshops zu &quot;Critical Whiteness&quot; und Rassismuskritik, aktive Vernetzung und Zusammenarbeit mit antirassistischen Initiativen, die Berücksichtigung antirassistischer Perspektiven bei der Arbeit in Gremien und Arbeitsgruppen sowie die Schaffung von Räumen, in denen rassistisch marginalisierte Personen ihre Anliegen einbringen können, ohne Bildungsarbeit für nicht rassistisch diskriminierte Mitglieder leisten zu müssen.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade als überwiegend weiße Gruppe dürfen wir uns nicht aus der Verantwortung nehmen und müssen rassistische Strukturen klar bennen und sie eben auch auf die Tagesordnung setzt. Gerade jetzt ist es von unabdingbarer Wichtigkeit laut für Gerechtigkeit zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Antrag wurde bereits auf der 51. BMV gestellt und wiederholt vertagt)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 18:04:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Rassismus und Polizeigewalt benennen, bekämpfen und mit Opfern solidarisieren!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102176</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102176</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Campusgrün BDV möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Die Delegiertenversammlung von Campusgrün benennt vorherrschende rassistische Strukturen klar und solidarisiert sich mit den Opfern dieser Strukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Tod von Lorenz im April 2025 durch Polizeigewalt zeigt in aller Härte, wie dringend der Kampf gegen Rassismus und institutionelle Gewalt unsere politische Arbeit prägen muss. Sein Tod reiht sich ein in eine Liste von durch die deutsche Polizei hervorgerufenen Todesfällen, etwa der Oury Jallohs. Insbesondere schwarze und andere sichtlich ethnisch nicht-deutsche Personen erleben Polizeigewalt und -willkür auf hohen Graden. Wir stellen uns klar gegen das rassistische Profiling auf Basis von Hautfarbe oder Migrationshintergrund.<br><br>Auch an Hochschulen erleben Personen, deren ethnisch-religiöse Abstammung nicht christlich-deutsch ist, täglich Stigmatisierungen und strukturelle Diskriminierung. Als überwiegend ethnisch deutsche Gruppe müssen wir unsere Privilegien stetig reflektieren und daraus lernen. Dabei sollten wir nicht nur uns und unsere Strukturen kritisch hinterfragen, sondern auch andere Hochschulgruppen, Universitätsleitungen und politische Handlungsträger*innen dazu auffordern, dies ebenfalls zu tun. Wir müssen Personen mit rassistisch verankerter Diskriminierungserfahrung und ihren Gruppen zuhören und ihre Perspektiven ernst nehmen, ihre Forderungen in unsere politische Arbeit integrieren, unsere Privilegien nutzen um Diskriminierung und Rassismus abzubauen und unsere eigenen Perspektiven nicht als universell ansehen. Um die eigenen Rassismen zu erkennen und zu verstehen, brauchen wir an den Universitäten umfassende Angebote, die sich insbesondere an nicht rassistisch marginalisierte Studierende richten. Konkret schlagen wir Awareness- und Empowerment-Kurse zum Themenbereich Rassismus vor. Dazu gehören könnten Kurse zu den Themen “Critical Whiteness” Rassismus in der post-migrantischen Gesellschaft, anti-muslimischen Rassismus, Antisemitismus und “Allyship”, welche gleichzeitig Verständnis für Diskriminierungsverhältnisse, wie auch das Bewusstsein von Chritical Whiteness und Allyship fördern. Diese Workshops sollen im Rahmen der Allgemeinen Studien oder vergleichbaren Modulen verankert werden. Darüber hinaus müssen diversitätssensible Hochschulstrukturen geschaffen werden, etwa durch Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Diskriminierungsfälle und antirassistische Schulungen für Lehrende und Verwaltungspersonal.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt ebenfalls bei der politischen Arbeit von CampusGrün auf Bundesebene und insbesondere gegenüber den zuständigen politischen Akteur*innen Deutschlands Rassismusproblem klar zu benennen. Eine gerechte Aufklärung rassistischer Vorfälle wird meistens durch Betroffene, Angehörige und Aktivist*innen eingefordert, dass Communities dies einfordern müssen und diese Aufklärung nicht von Seiten der Politik und Behörden kommt, ist bezeichnend für die fehlede intrinsische Motivation dieser Stellen. Polizeigewalt, Rassismus und rechte Strukturen in Institutionen müssen flächendeckend und öffentlich transparent aufgearbeitet werden: wir stellen uns an die Seite der Forderungen der Betroffenen, Angehörigen und Aktivist*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>CampusGrün verpflichtet sich zudem selbst, die eigene Organisation antirassistisch weiterzuentwickeln durch regelmäßige interne Workshops zu &quot;Critical Whiteness&quot; und Rassismuskritik, aktive Vernetzung und Zusammenarbeit mit antirassistischen Initiativen, die Berücksichtigung antirassistischer Perspektiven bei der Arbeit in Gremien und Arbeitsgruppen sowie die Schaffung von Räumen, in denen rassistisch marginalisierte Personen ihre Anliegen einbringen können, ohne Bildungsarbeit für nicht rassistisch diskriminierte Mitglieder leisten zu müssen.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade als überwiegend weiße Gruppe dürfen wir uns nicht aus der Verantwortung nehmen und müssen rassistische Strukturen klar bennen und sie eben auch auf die Tagesordnung setzt. Gerade jetzt ist es von unabdingbarer Wichtigkeit laut für Gerechtigkeit zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Antrag wurde bereits auf der 51. BMV gestellt und wiederholt vertagt)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 18:03:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Rassismus und Polizeigewalt benennen, bekämpfen und mit Opfern solidarisieren!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102175</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Campusgrün BDV möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Die Delegiertenversammlung von Campusgrün benennt vorherrschende rassistische Strukturen klar und solidarisiert sich mit den Opfern dieser Strukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Tod von Lorenz im April 2025 durch Polizeigewalt zeigt in aller Härte, wie dringend der Kampf gegen Rassismus und institutionelle Gewalt unsere politische Arbeit prägen muss. Sein Tod reiht sich ein in eine Liste von durch die deutsche Polizei hervorgerufenen Todesfällen, etwa der Oury Jallohs. Insbesondere schwarze und andere sichtlich ethnisch nicht-deutsche Personen erleben Polizeigewalt und -willkür auf hohen Graden. Wir stellen uns klar gegen das rassistische Profiling auf Basis von Hautfarbe oder Migrationshintergrund.<br><br>Auch an Hochschulen erleben Personen, deren ethnisch-religiöse Abstammung nicht christlich-deutsch ist, täglich Stigmatisierungen und strukturelle Diskriminierung. Als überwiegend ethnisch deutsche Gruppe müssen wir unsere Privilegien stetig reflektieren und daraus lernen. Dabei sollten wir nicht nur uns und unsere Strukturen kritisch hinterfragen, sondern auch andere Hochschulgruppen, Universitätsleitungen und politische Handlungsträger*innen dazu auffordern, dies ebenfalls zu tun. Wir müssen Personen mit rassistisch verankerter Diskriminierungserfahrung und ihren Gruppen zuhören und ihre Perspektiven ernst nehmen, ihre Forderungen in unsere politische Arbeit integrieren, unsere Privilegien nutzen um Diskriminierung und Rassismus abzubauen und unsere eigenen Perspektiven nicht als universell ansehen. Um die eigenen Rassismen zu erkennen und zu verstehen, brauchen wir an den Universitäten umfassende Angebote, die sich speziell an nicht rassistisch marginalisierte Studierende richten. Konkret schlagen wir vor Kurse zu den Themen “Critical Whiteness” und “Allyship” zum Beispiel im Rahmen der Allgemeinen Studien oder vergleichbaren Modulen zu verankern. Darüber hinaus müssen diversitätssensible Hochschulstrukturen geschaffen werden, etwa durch Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Diskriminierungsfälle und antirassistische Schulungen für Lehrende und Verwaltungspersonal.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt ebenfalls bei der politischen Arbeit von CampusGrün auf Bundesebene und insbesondere gegenüber den zuständigen politischen Akteur*innen Deutschlands Rassismusproblem klar zu benennen. Eine gerechte Aufklärung rassistischer Vorfälle wird meistens durch Betroffene, Angehörige und Aktivist*innen eingefordert, dass Communities dies einfordern müssen und diese Aufklärung nicht von Seiten der Politik und Behörden kommt, ist bezeichnend für die fehlede intrinsische Motivation dieser Stellen. Polizeigewalt, Rassismus und rechte Strukturen in Institutionen müssen flächendeckend und öffentlich transparent aufgearbeitet werden: wir stellen uns an die Seite der Forderungen der Betroffenen, Angehörigen und Aktivist*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>CampusGrün verpflichtet sich zudem selbst, die eigene Organisation antirassistisch weiterzuentwickeln durch regelmäßige interne Workshops zu &quot;Critical Whiteness&quot; und Rassismuskritik, aktive Vernetzung und Zusammenarbeit mit antirassistischen Initiativen, die Berücksichtigung antirassistischer Perspektiven bei der Arbeit in Gremien und Arbeitsgruppen sowie die Schaffung von Räumen, in denen rassistisch marginalisierte Personen ihre Anliegen einbringen können, ohne Bildungsarbeit für nicht rassistisch diskriminierte Mitglieder leisten zu müssen.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade als überwiegend weiße Gruppe dürfen wir uns nicht aus der Verantwortung nehmen und müssen rassistische Strukturen klar bennen und sie eben auch auf die Tagesordnung setzt. Gerade jetzt ist es von unabdingbarer Wichtigkeit laut für Gerechtigkeit zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Antrag wurde bereits auf der 51. BMV gestellt und wiederholt vertagt)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 18:03:32 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Rassismus und Polizeigewalt benennen, bekämpfen und mit Opfern solidarisieren!</title>
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                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
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                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 18:03:07 +0200</pubDate>
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                        <title>A4: Rassismus und Polizeigewalt benennen, bekämpfen und mit Opfern solidarisieren!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102173</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Campusgrün BDV möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Die Delegiertenversammlung von Campusgrün benennt vorherrschende rassistische Strukturen klar und solidarisiert sich mit den Opfern dieser Strukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Tod von Lorenz im April 2025 durch Polizeigewalt zeigt in aller Härte, wie dringend der Kampf gegen Rassismus und institutionelle Gewalt unsere politische Arbeit prägen muss. Auch an Hochschulen erleben Personen, deren ethnisch-religiöse Abstammung nicht christlich-deutsch ist, täglich Stigmatisierungen und strukturelle Diskriminierung. Als überwiegend ethnisch deutsche Gruppe müssen wir unsere Privilegien stetig reflektieren und daraus lernen. Dafür sollten wir uns selbst zurücknehmen aber auch andere Hochschulgruppen, Universitätsleitungen und politische Handlungsträger*innen dazu auffordern. Wir müssen Personen mit rassistisch verankerter Diskriminierungserfahrung zuhören und ihre Perspektiven ernst nehmen, ihre Forderungen in unsere politische Arbeit integrieren, unsere Privilegien nutzen um Diskriminierung und Rassismus abzubauen und unsere eigenen Perspektiven nicht als universell setzen. Um die eigenen Rassismen zu erkennen und zu verstehen, brauchen wir an den Universitäten umfassende Angebote, die sich speziell an nicht rassistisch marginalisierte Studierende richten. Konkret schlagen wir vor Kurse zu den Themen “Critical Whiteness” und “Allyship” zum Beispiel im Rahmen der Allgemeinen Studien oder vergleichbaren Modulen zu verankern. Darüber hinaus müssen diversitätssensible Hochschulstrukturen geschaffen werden, etwa durch Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Diskriminierungsfälle und antirassistische Schulungen für Lehrende und Verwaltungspersonal.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt ebenfalls bei der politischen Arbeit von CampusGrün auf Bundesebene und insbesondere gegenüber den zuständigen politischen Akteur*innen Deutschlands Rassismusproblem klar zu benennen. Eine gerechte Aufklärung rassistischer Vorfälle wird meistens durch Betroffene, Angehörige und Aktivist*innen eingefordert, dass Communities dies einfordern müssen und diese Aufklärung nicht von Seiten der Politik und Behörden kommt, ist bezeichnend für die fehlede intrinsische Motivation dieser Stellen. Polizeigewalt, Rassismus und rechte Strukturen in Institutionen müssen flächendeckend und öffentlich transparent aufgearbeitet werden: wir stellen uns an die Seite der Forderungen der Betroffenen, Angehörigen und Aktivist*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>CampusGrün verpflichtet sich zudem selbst, die eigene Organisation antirassistisch weiterzuentwickeln durch regelmäßige interne Workshops zu &quot;Critical Whiteness&quot; und Rassismuskritik, aktive Vernetzung und Zusammenarbeit mit antirassistischen Initiativen, die Berücksichtigung antirassistischer Perspektiven bei der Arbeit in Gremien und Arbeitsgruppen sowie die Schaffung von Räumen, in denen rassistisch marginalisierte Personen ihre Anliegen einbringen können, ohne Bildungsarbeit für nicht rassistisch diskriminierte Mitglieder leisten zu müssen.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade als überwiegend weiße Gruppe dürfen wir uns nicht aus der Verantwortung nehmen und müssen rassistische Strukturen klar bennen und sie eben auch auf die Tagesordnung setzt. Gerade jetzt ist es von unabdingbarer Wichtigkeit laut für Gerechtigkeit zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Antrag wurde bereits auf der 51. BMV gestellt und wiederholt vertagt)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 18:02:50 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Keine Militarisierung unserer Unis - Zivilklauseln stärken!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102172</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Campusgrün BDV möge beschließen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>“Wir als Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e. V. stehen klar für friedliche und zivile Hochschulen ein. Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen sollen ausschließlich auf diese Zwecke ausgerichtet sein. Wir lehnen grundsätzlich militärische Forschung ab. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><strong>Vor dem Hintergrund weltweiter geopolitischer Entwicklungen sehen wir einen Sinn in Forschung, die sich mit der Frage beschäftigt, wie wir unsere demokratische Gesellschaft schützen können. Dabei bleiben wir stets kritisch, da auch friedliche Schutzmaßnahmen indirekt zu einer militarisierten Gesellschaft beitragen, welche wiederum Auswirkungen auf Konfliktpotenziale haben.</strong></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wissenschaft an deutschen Hochschulen muss eine explizite Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben übernehmen. Daher rufen wir alle Hochschulen in Deutschland auf, sich eine Zivilklausel zu geben beziehungsweise bereits existierende Klauseln zu stärken.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ein verantwortungsvoller Umgang mit “dual use” Forschung ist unabdingbar. Hierfür braucht es die Einsetzung von Ethik-Kommissionen, die sich dieser Thematik annehmen und sich mit betroffenen Forschungsvorhaben an den Hochschulen auseinandersetzen. Eine generelle verstärkte Verzahnung zwischen militärischer und ziviler Forschung lehnen wir ab.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die ausgerufene Zeitenwende, die Reform der Schuldenbremse und die neuen Haushaltspläne zeigen eine deutliche Verschiebung staatlicher Mittel hin zu militärischen Zwecken. Dies trifft zeitgleich auf Einsparungen der Länder bei der Hochschulfinanzierung. Damit Hochschulen nicht auf Drittmittel aus der Rüstungsindustrie oder auf öffentliche Fördergelder angewiesen sind, die an militärische Forschung geknüpft sind, braucht es neben einer starken Zivilklausel auch eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen statt eines Kahlschlags durch die gegenwärtigen Sparmaßnahmen. Die Bereitstellung von staatlichen Fördermitteln für militärische Forschung kritisieren wir vor diesem Hintergrund.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Bundeswehr sowie Unternehmen aus der Rüstungs-, Kriegs- und Verteidigungsindustrie </strong><strong>dürfen keine Werbung an Hochschulen machen. In studentischen Räumen erachten wir eine kritische Auseinandersetzung in Form von moderierten Diskussionsformaten als förderlich für die ausgewogene Meinungsbildung.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>In allen hochschulinternen Gremien, die über diese Thematiken beraten und entscheiden, müssen Studierende aktiv eingebunden werden. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir sehen Hochschulen als demokratische Institutionen an. Als solche kommt dem deutschen Wissenschaftssystem eine besondere Verantwortung für Frieden und internationale Zusammenarbeit zu. Der aktuelle gesellschaftliche Zeitgeist der Militarisierung darf nicht in unser Hochschulsystem einkehren. Als Bundesvertretung grüner Hochschulgruppen machen wir uns dies zur Aufgabe. Der Bundesvorstand von Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e. V. wird daher beauftragt sich aktiv für diese Forderungen einzusetzen und unsere Positionierung in der Öffentlichkeit (Social Media Beiträge und Pressemitteilungen) sowie im Austausch mit allen Politiker*innen, offiziellen Amtsträger*innen sowie insbesondere gegenüber der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu vertreten und aktiv einzubringen. Der öffentliche Diskurs darf nicht ohne studentische Stimmen geführt werden.”</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Geld für Aufrüstung, die `freiwillige` Wehrpflicht, erhöhte Präsenz der Bundeswehr. Der in unserer Gesellschaft aufstrebende Zeitgeist des Militarismus macht auch vor der Hochschullandschaft keinen Stopp. In einer Zeit, in der Gelder gekürzt und an allen Ecken und Enden das Gespenst der Konsolidierung Hochschulen zu Einsparungen zwingt, sitzt das Geld in der Rüstungsindustrie lockerer denn je. Bestehende Zivilklauseln geraten vermehrt unter Beschuss, Forschungsvorhaben für die Bundeswehr und die Rüstungsindustrie werden verlockender. Dieser Antrag versucht eine erste inhaltliche Auseinandersetzung und Positionierung zu diesem Thema: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Universitäre Forschung und Lehre sollten ausschließlich auf zivile und friedliche Zwecke ausgerichtet sein. Als demokratische Institutionen, die unsere Gesellschaft maßgeblich mitprägen, fallen Hochschulen eine besondere Verantwortung für internationale Zusammenarbeit und eine friedliche Welt zu. Jegliche militärische Forschung kann dieser Verantwortung nie gerecht werden. Zivilklauseln sind also unabdingbar. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Viele per se nicht auf Krieg ausgerichtete Forschung (z.B. im Bereich der KI, Robotik oder Quantencomputing) können auch für militärische Zwecke verwendet. Um den Innovations-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland nicht ausbremsen, braucht es in Bezug auf Dual Use Forschung einen differenzierteren Blick. Einen verantwortungsvollen Umgang und strenge Kontrolle jener Forschungsvorhaben und -ergebnisse muss also gegeben sein. Eine generelle stärkere Verzahnung zwischen ziviler und militärischer Forschung, wie vom BMFTR gewünscht, gilt es aber abzulehnen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Um den verstärkten finanziellen Anreizen aus privatwirtschaftlichen und staatlich bereitstehenden Fördermitteln für militärische Forschung widerstehen zu können, braucht es eine Ausfinanzierung der Hochschulen. Der Kahlschlag in der Hochschullandschaft muss gestoppt werden. Die Drittmittelabhängigkeit stellt eine große Gefahr für Zivilklauseln dar. Staatliche Fördergelder, die Forschung und Innovation politisch hin zu mehr militärischer Forschung steuern sollen, wiedersprechen den bisher argumentierten Standpunkten und müssen kritisiert werden.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Der aktuelle gesellschaftliche Zeitgeist der Militarisierung darf nicht in unser Hochschulsystem einkehren. Um dies gewährleisten zu können, ist es unvereinbar, universitäre Räume und Präsenz an Militär sowie Unternehmen aus der Rüstungs-, Kriegs- und Verteidigungsindustrie zu geben. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Die Diskussion, welche Rolle Hochschulen in der durch den Russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingeläuteten &quot;Zeitenwende&quot; einnehmen sollen, nimmt Fahrt auf. Als politischer Bundesverband grüner Hochschulgruppen müssen wir eine Positionierung zu dieser wissenschaftspolitischen Fragestellung finden. Der Diskurs darf nicht ohne uns geführt werden. </strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 17:40:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Keine Militarisierung unserer Unis - Zivilklauseln stärken!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102171</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102171</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Campusgrün BDV möge beschließen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>“Wir als Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e. V. stehen klar für friedliche und zivile Hochschulen ein. Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen sollen ausschließlich auf diese Zwecke ausgerichtet sein. Wir lehnen grundsätzlich militärische Forschung ab. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><strong>Vor dem Hintergrund weltweiter geopolitischer Entwicklungen sehen wir einen Sinn in Forschung, die sich mit der Frage beschäftigt, wie wir unsere demokratische Gesellschaft schützen können. Dabei bleiben wir stets kritisch, da auch friedliche Schutzmaßnahmen indirekt zu einer militarisierten Gesellschaft beitragen, welche wiederum Auswirkungen auf Konfliktpotenziale haben.</strong></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wissenschaft an deutschen Hochschulen muss eine explizite Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben übernehmen. Daher rufen wir alle Hochschulen in Deutschland auf, sich eine Zivilklausel zu geben beziehungsweise bereits existierende Klauseln zu stärken.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ein verantwortungsvoller Umgang mit “dual use” Forschung ist unabdingbar. Hierfür braucht es die Einsetzung von Ethik-Kommissionen, die sich dieser Thematik annehmen und sich mit betroffenen Forschungsvorhaben an den Hochschulen auseinandersetzen. Eine generelle verstärkte Verzahnung zwischen militärischer und ziviler Forschung lehnen wir ab.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die ausgerufene Zeitenwende, die Reform der Schuldenbremse und die neuen Haushaltspläne zeigen eine deutliche Verschiebung staatlicher Mittel hin zu militärischen Zwecken. Dies trifft zeitgleich auf Einsparungen der Länder bei der Hochschulfinanzierung. Damit Hochschulen nicht auf Drittmittel aus der Rüstungsindustrie oder auf öffentliche Fördergelder angewiesen sind, die an militärische Forschung geknüpft sind, braucht es neben einer starken Zivilklausel auch eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen statt eines Kahlschlags durch die gegenwärtigen Sparmaßnahmen. Die Bereitstellung von staatlichen Fördermitteln für militärische Forschung kritisieren wir vor diesem Hintergrund.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Bundeswehr sowie Unternehmen aus der Rüstungs-, Kriegs- und Verteidigungsindustrie sollen keine Räume und Präsenz, beispielsweise in Form von Vorträgen, Diskussionsformaten, Karriemessen oder Werbung, an Hochschulen zur Verfügung gestellt werden dürfen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>In allen hochschulinternen Gremien, die über diese Thematiken beraten und entscheiden, müssen Studierende aktiv eingebunden werden. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir sehen Hochschulen als demokratische Institutionen an. Als solche kommt dem deutschen Wissenschaftssystem eine besondere Verantwortung für Frieden und internationale Zusammenarbeit zu. Der aktuelle gesellschaftliche Zeitgeist der Militarisierung darf nicht in unser Hochschulsystem einkehren. Als Bundesvertretung grüner Hochschulgruppen machen wir uns dies zur Aufgabe. Der Bundesvorstand von Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e. V. wird daher beauftragt sich aktiv für diese Forderungen einzusetzen und unsere Positionierung in der Öffentlichkeit (Social Media Beiträge und Pressemitteilungen) sowie im Austausch mit allen Politiker*innen, offiziellen Amtsträger*innen sowie insbesondere gegenüber der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu vertreten und aktiv einzubringen. Der öffentliche Diskurs darf nicht ohne studentische Stimmen geführt werden.”</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Geld für Aufrüstung, die `freiwillige` Wehrpflicht, erhöhte Präsenz der Bundeswehr. Der in unserer Gesellschaft aufstrebende Zeitgeist des Militarismus macht auch vor der Hochschullandschaft keinen Stopp. In einer Zeit, in der Gelder gekürzt und an allen Ecken und Enden das Gespenst der Konsolidierung Hochschulen zu Einsparungen zwingt, sitzt das Geld in der Rüstungsindustrie lockerer denn je. Bestehende Zivilklauseln geraten vermehrt unter Beschuss, Forschungsvorhaben für die Bundeswehr und die Rüstungsindustrie werden verlockender. Dieser Antrag versucht eine erste inhaltliche Auseinandersetzung und Positionierung zu diesem Thema: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Universitäre Forschung und Lehre sollten ausschließlich auf zivile und friedliche Zwecke ausgerichtet sein. Als demokratische Institutionen, die unsere Gesellschaft maßgeblich mitprägen, fallen Hochschulen eine besondere Verantwortung für internationale Zusammenarbeit und eine friedliche Welt zu. Jegliche militärische Forschung kann dieser Verantwortung nie gerecht werden. Zivilklauseln sind also unabdingbar. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Viele per se nicht auf Krieg ausgerichtete Forschung (z.B. im Bereich der KI, Robotik oder Quantencomputing) können auch für militärische Zwecke verwendet. Um den Innovations-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland nicht ausbremsen, braucht es in Bezug auf Dual Use Forschung einen differenzierteren Blick. Einen verantwortungsvollen Umgang und strenge Kontrolle jener Forschungsvorhaben und -ergebnisse muss also gegeben sein. Eine generelle stärkere Verzahnung zwischen ziviler und militärischer Forschung, wie vom BMFTR gewünscht, gilt es aber abzulehnen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Um den verstärkten finanziellen Anreizen aus privatwirtschaftlichen und staatlich bereitstehenden Fördermitteln für militärische Forschung widerstehen zu können, braucht es eine Ausfinanzierung der Hochschulen. Der Kahlschlag in der Hochschullandschaft muss gestoppt werden. Die Drittmittelabhängigkeit stellt eine große Gefahr für Zivilklauseln dar. Staatliche Fördergelder, die Forschung und Innovation politisch hin zu mehr militärischer Forschung steuern sollen, wiedersprechen den bisher argumentierten Standpunkten und müssen kritisiert werden.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Der aktuelle gesellschaftliche Zeitgeist der Militarisierung darf nicht in unser Hochschulsystem einkehren. Um dies gewährleisten zu können, ist es unvereinbar, universitäre Räume und Präsenz an Militär sowie Unternehmen aus der Rüstungs-, Kriegs- und Verteidigungsindustrie zu geben. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Die Diskussion, welche Rolle Hochschulen in der durch den Russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingeläuteten &quot;Zeitenwende&quot; einnehmen sollen, nimmt Fahrt auf. Als politischer Bundesverband grüner Hochschulgruppen müssen wir eine Positionierung zu dieser wissenschaftspolitischen Fragestellung finden. Der Diskurs darf nicht ohne uns geführt werden. </strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 16:32:47 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Keine Militarisierung unserer Unis - Zivilklauseln stärken!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102170</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102170</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Campusgrün BDV möge beschließen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>“Wir als Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e. V. stehen klar für friedliche und zivile Hochschulen ein. Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen sollen ausschließlich auf diese Zwecke ausgerichtet sein. Wir lehnen grundsätzlich militärische Forschung ab. Wissenschaft an deutschen Hochschulen muss eine explizite Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben übernehmen. Daher rufen wir alle Hochschulen in Deutschland auf, sich eine Zivilklausel zu geben beziehungsweise bereits existierende Klauseln zu stärken.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ein verantwortungsvoller Umgang mit “dual use” Forschung ist unabdingbar. Hierfür braucht es die Einsetzung von Ethik-Kommissionen, die sich dieser Thematik annehmen und sich mit betroffenen Forschungsvorhaben an den Hochschulen auseinandersetzen. Eine generelle verstärkte Verzahnung zwischen militärischer und ziviler Forschung lehnen wir ab.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die ausgerufene Zeitenwende, die Reform der Schuldenbremse und die neuen Haushaltspläne zeigen eine deutliche Verschiebung staatlicher Mittel hin zu militärischen Zwecken. Dies trifft zeitgleich auf Einsparungen der Länder bei der Hochschulfinanzierung. Damit Hochschulen nicht auf Drittmittel aus der Rüstungsindustrie oder auf öffentliche Fördergelder angewiesen sind, die an militärische Forschung geknüpft sind, braucht es neben einer starken Zivilklausel auch eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen statt eines Kahlschlags durch die gegenwärtigen Sparmaßnahmen. Die Bereitstellung von staatlichen Fördermitteln für militärische Forschung kritisieren wir vor diesem Hintergrund.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Bundeswehr sowie Unternehmen aus der Rüstungs-, Kriegs- und Verteidigungsindustrie sollen keine Räume und Präsenz, beispielsweise in Form von Vorträgen, Diskussionsformaten, Karriemessen oder Werbung, an Hochschulen zur Verfügung gestellt werden dürfen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>In allen hochschulinternen Gremien, die über diese Thematiken beraten und entscheiden, müssen Studierende aktiv eingebunden werden. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir sehen Hochschulen als demokratische Institutionen an. Als solche kommt dem deutschen Wissenschaftssystem eine besondere Verantwortung für Frieden und internationale Zusammenarbeit zu. Der aktuelle gesellschaftliche Zeitgeist der Militarisierung darf nicht in unser Hochschulsystem einkehren. Als Bundesvertretung grüner Hochschulgruppen machen wir uns dies zur Aufgabe. Der Bundesvorstand von Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e. V. wird daher beauftragt sich aktiv für diese Forderungen einzusetzen und unsere Positionierung in der Öffentlichkeit (Social Media Beiträge und Pressemitteilungen) sowie im Austausch mit allen Politiker*innen, offiziellen Amtsträger*innen sowie insbesondere gegenüber der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu vertreten und aktiv einzubringen. Der öffentliche Diskurs darf nicht ohne studentische Stimmen geführt werden.”</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Geld für Aufrüstung, die `freiwillige` Wehrpflicht, erhöhte Präsenz der Bundeswehr. Der in unserer Gesellschaft aufstrebende Zeitgeist des Militarismus macht auch vor der Hochschullandschaft keinen Stopp. In einer Zeit, in der Gelder gekürzt und an allen Ecken und Enden das Gespenst der Konsolidierung Hochschulen zu Einsparungen zwingt, sitzt das Geld in der Rüstungsindustrie lockerer denn je. Bestehende Zivilklauseln geraten vermehrt unter Beschuss, Forschungsvorhaben für die Bundeswehr und die Rüstungsindustrie werden verlockender. Dieser Antrag versucht eine erste inhaltliche Auseinandersetzung und Positionierung zu diesem Thema: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Universitäre Forschung und Lehre sollten ausschließlich auf zivile und friedliche Zwecke ausgerichtet sein. Als demokratische Institutionen, die unsere Gesellschaft maßgeblich mitprägen, fallen Hochschulen eine besondere Verantwortung für internationale Zusammenarbeit und eine friedliche Welt zu. Jegliche militärische Forschung kann dieser Verantwortung nie gerecht werden. Zivilklauseln sind also unabdingbar. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Viele per se nicht auf Krieg ausgerichtete Forschung (z.B. im Bereich der KI, Robotik oder Quantencomputing) können auch für militärische Zwecke verwendet. Um den Innovations-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland nicht ausbremsen, braucht es in Bezug auf Dual Use Forschung einen differenzierteren Blick. Einen verantwortungsvollen Umgang und strenge Kontrolle jener Forschungsvorhaben und -ergebnisse muss also gegeben sein. Eine generelle stärkere Verzahnung zwischen ziviler und militärischer Forschung, wie vom BMFTR gewünscht, gilt es aber abzulehnen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Um den verstärkten finanziellen Anreizen aus privatwirtschaftlichen und staatlich bereitstehenden Fördermitteln für militärische Forschung widerstehen zu können, braucht es eine Ausfinanzierung der Hochschulen. Der Kahlschlag in der Hochschullandschaft muss gestoppt werden. Die Drittmittelabhängigkeit stellt eine große Gefahr für Zivilklauseln dar. Staatliche Fördergelder, die Forschung und Innovation politisch hin zu mehr militärischer Forschung steuern sollen, wiedersprechen den bisher argumentierten Standpunkten und müssen kritisiert werden.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Der aktuelle gesellschaftliche Zeitgeist der Militarisierung darf nicht in unser Hochschulsystem einkehren. Um dies gewährleisten zu können, ist es unvereinbar, universitäre Räume und Präsenz an Militär sowie Unternehmen aus der Rüstungs-, Kriegs- und Verteidigungsindustrie zu geben. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Die Diskussion, welche Rolle Hochschulen in der durch den Russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingeläuteten &quot;Zeitenwende&quot; einnehmen sollen, nimmt Fahrt auf. Als politischer Bundesverband grüner Hochschulgruppen müssen wir eine Positionierung zu dieser wissenschaftspolitischen Fragestellung finden. Der Diskurs darf nicht ohne uns geführt werden. </strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 16:25:46 +0200</pubDate>
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                        <title>A4: Rassismus und Polizeigewalt benennen, bekämpfen und mit Opfern solidarisieren!</title>
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                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Campusgrün BDV möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Die Delegiertenversammlung von Campusgrün benennt vorherrschende rassistische Strukturen klar und solidarisiert sich mit den Opfern dieser Strukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Tod von Lorenz im April 2025 durch Polizeigewalt zeigt in aller Härte, wie dringend der Kampf gegen Rassismus und institutionelle Gewalt unsere politische Arbeit prägen muss. Auch an Hochschulen erleben Personen, deren ethnisch-religiöse Abstammung nicht christlich-deutsch ist, täglich Stigmatisierungen und strukturelle Diskriminierung. Als überwiegend ethnisch deutsche Gruppe müssen wir unsere Privilegien stetig reflektieren und daraus lernen. Dafür sollten wir uns selbst zurücknehmen aber auch andere Hochschulgruppen, Universitätsleitungen und politische Handlungsträger*innen dazu auffordern. Wir müssen Personen mit rassistisch verankerter Diskriminierungserfahrung zuhören und ihre Perspektiven ernst nehmen, ihre Forderungen in unsere politische Arbeit integrieren, unsere Privilegien nutzen um Diskriminierung und Rassismus abzubauen und unsere eigenen Perspektiven nicht als universell setzen. Um die eigenen Rassismen zu erkennen und zu verstehen, brauchen wir an den Universitäten umfassende Angebote, die sich speziell an nicht rassistisch marginalisierte Studierende richten. Konkret schlagen wir vor Kurse zu den Themen “Critical Whiteness” und “Allyship” zum Beispiel im Rahmen der Allgemeinen Studien oder vergleichbaren Modulen zu verankern. Darüber hinaus müssen diversitätssensible Hochschulstrukturen geschaffen werden, etwa durch Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Diskriminierungsfälle und antirassistische Schulungen für Lehrende und Verwaltungspersonal.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt ebenfalls bei der politischen Arbeit von CampusGrün auf Bundesebene und insbesondere gegenüber den zuständigen politischen Akteur*innen Deutschlands Rassismusproblem klar zu benennen. Aufklärung wird meistens durch Angehörigen und Aktivist*innen eingefordert, dass Communities dies einfordern müssen und diese Aufklärung nicht von Seiten der Politik und Behörden kommt, ist bezeichnend. Polizeigewalt und rechte Strukturen in Institutionen müssen flächendeckend und öffentlich transparent aufgearbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>CampusGrün verpflichtet sich zudem selbst, die eigene Organisation antirassistisch weiterzuentwickeln durch regelmäßige interne Workshops zu &quot;Critical Whiteness&quot; und Rassismuskritik, aktive Vernetzung und Zusammenarbeit mit antirassistischen Initiativen, die Berücksichtigung antirassistischer Perspektiven bei der Arbeit in Gremien und Arbeitsgruppen sowie die Schaffung von Räumen, in denen rassistisch marginalisierte Personen ihre Anliegen einbringen können, ohne Bildungsarbeit für nicht rassistisch diskriminierte Mitglieder leisten zu müssen.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade als überwiegend weiße Gruppe dürfen wir uns nicht aus der Verantwortung nehmen und müssen rassistische Strukturen klar bennen und sie eben auch auf die Tagesordnung setzt. Gerade jetzt ist es von unabdingbarer Wichtigkeit laut für Gerechtigkeit zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Antrag wurde bereits auf der 51. BMV gestellt und wiederholt vertagt)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 15:12:51 +0200</pubDate>
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                        <title>A5: Studentischer Wohnraum? Jetzt! </title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102167</link>
                        <author>CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 28.04.2026)</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102167</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Delegiertenversammlung von Campusgrün möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Eine wichtige Säule der materiellen Absicherung ist die Schaffung von bezahlbarem und adäquatem Wohnraum. Der private Wohnungsmarkt ist von hohen Preisen und langen Wartezeiten gekennzeichnet und viele Studierende haben daher gerade am Anfang ihres Studiums Probleme damit, günstigen und geeigneten Wohnraum zu finden. Die Folge kann sein, dass Studierende unter prekären Bedingungen wohnen oder mit hohem Aufwand pendeln müssen. Im schlimmsten Fall müssen Studierende ihr Studium abbrechen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es zukünftig studentischen Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität gibt. Die konsequente Nutzung von leerstehenden Flächen, gegebenenfalls durch Enteignung und Vergesellschaftung, ist ein probates Mittel, um Spekulantentum ein Ende zu setzen und damit der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Die bestehende Mietpreisbremse muss durch einen Mietendeckel ersetzt werden, sodass Mieter*innen Sicherheit haben, nicht im Zuge von Mieterhöhungen aus finanzieller Not heraus ihre Wohnung verlassen zu müssen. Da Studierende häufig auch sehr kurzfristig auf Wohnraum angewiesen sind, muss außerdem das Angebot an Notversorgung und temporärem Wohnraum aufgestockt werden. Um alle Potenziale ausschöpfen zu können, muss Studierenden ein niedrigschwelliges Wohnraum-Beratungsangebot zur Verfügung stehen, welches auch mietrechtliche Fragestellungen in den Blick nimmt. Für uns ist klar: Der Markt hat beim Wohnraum versagt. Es braucht starke staatliche Eingriffe und Vergesellschaftungen. Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit Hausbesetzungen, die auf die Missstände des Wohnungsmarktes aufmerksam machen. Wohnen ist ein Menschenrecht und darf kein Luxus sein.”</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade die Wohnungsnot unter Studierenden spitzt sich zu. Verfügbarkeit und Preis einer potenziellen Wohnung dürfen nicht über die Wahl der Studienstadt entscheiden. Dies gilt es zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Begründung mündlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(Der Antrag wurde bereits auf der 51. BMV gestellt und wiederholt vertagt)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 15:09:07 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Gegen Gazaoffensive und Kriegsverbrechen!</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102166</link>
                        <author>Citou Müller (GRAS Bochum)</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102166</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Campusgrün Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:<br><br>
&quot;Die Delegiertenversammlung von Campusgrün benennt die Kriegsverbrechen<br>
von Israel und den möglichen Völkermordsbestand von Israel an den<br>
Palästinenser*innen als solche.<br><br>
Ungeachtet der Rechte des Staates Israels beobachten wir, dass Israel<br>
sich nicht im Einklang mit dem Völkerrecht verhält. Palästinenser*innen<br>
werden aus ihrer Heimat vertrieben, der Zugang zu Hilfsgütern wird der<br>
Bevölkerung verwehrt, und grundlegende Infrastruktur wurde und wird<br>
weiterhin zerstört.<br><br><br><br><br><br>
Wir als Campusgrün sind Teil einer starken Zivilgesellschaft welche sich eindeutig für Frieden einsetzt und sagen unmissverständlich &quot;Nein&quot; zu Krieg, Terror,<br>
Annexion und Vertreibung. Stattdessen sagen wir &quot;Ja&quot; zu Solidarität mit<br>
den Palästinenser*innen, und den Israelis, die sich für Menschenrechte<br>
und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Wir fordern einen Waffenstillstand<br>
und einen Waffenlieferungsstopp an Staaten, die Kriegsverbrechen<br>
begehen, sowie den ungehinderten Zugang zu humanitärer<br>
Hilfslieferungen.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&quot;Wir engagieren uns für Projekte im Bereich internationaler gemeinsamer<br>
Praxis, der Friedens- und Anti-Kriegsarbeit, der<br>
(Post)Kolonialismuskritik und der globalen Solidarität mit<br>
unterdrückten, verfolgten und ausgebeuteten Menschen.&quot;<br><br>
So steht es in unserem Grundsatzprogramm, und das Ziel dieses Antrags<br>
ist es, einen gemeinsamen Nenner für die Situation Palästinas zu finden.<br>
Das Thema führt generell zu Unsicherheiten darüber, was gesagt werden<br>
kann, soll, und was zu Spaltungen führt. Trotzdem dürfen wir uns<br>
schwierigen Fragen nicht verweigern, sondern müssen uns stets zum Erhalt<br>
von Menschenrecht bekennen. Dieser Antrag bezieht sich rein auf jene<br>
Sachlage, die vom internationalen Gerichtshof anerkannt wurde. Auch die<br>
genannten Forderungen orientieren sich an den Empfehlungen des<br>
internationalen Gerichtshofs. Dieser Antrag soll also eine gemeinsame<br>
Basis bieten, auf derer man sich politisch einbringen kann ohne<br>
befürchten zu müssen, etwas falsches zu sagen.<br><br>
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 15:00:39 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Satzung Campusgrün – Grüne Hochschulgruppen e.V.</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/satzung-campusgrun-grune-hochschulgruppen-e-v-41349</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 17.04.2026)</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/satzung-campusgrun-grune-hochschulgruppen-e-v-41349</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Campusgrün – Grüne Hochschulgruppen e. V.<br><br>Satzung in der Fassung vom 8. Mai 2026<br><br><strong>§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr</strong><br>(1) Der Verein führt den Namen “Campusgrün – Grüne Hochschulgruppen e. V.”.<br><br>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.<br><br>(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br><br><strong>§ 2 Zweck des Vereins</strong><br>(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung.<br><br>(2) Im Vordergrund steht die politische Bildungsarbeit für Studierende zur Förderung der demokratischen Willensbildung und des gesellschaftspolitischen Engagements.<br><br>(3) Der Verein ermutigt und unterstützt Studierende und Studierendengruppen, die ihre Verantwortung wahrnehmen, die Welt friedlicher zu gestalten, die natürliche Umwelt zu bewahren und die Gesellschaft sozial gerechter zu gestalten.<br><br>(4) Dabei orientiert er sich an den Grundwerten Ökologie, Demokratie, Solidarität und Gewaltfreiheit sowie an den Interessen von Studierenden.<br><br>(5) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<br><br>(a) ein für alle Studierenden zugängliches Bildungs- und Weiterbildungsangebot (z. B. Tagungen, Seminare, Kongresse, Publikationen, Studien, Vorträge, Exkursionen);<br><br>(b) die Förderung der Diskussion und Zusammenarbeit zwischen Studierenden in Deutschland und international;<br><br>(c) die Förderung von Studierenden und Studierendengruppen, die sich aktiv gesellschafts- und hochschulpolitisch engagieren;<br><br>(d) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben und die Erstellung von Publikationen zu studentischen Belangen;<br><br>(e) das Eintreten für die Berücksichtigung der Interessen und Förderung von Studierenden in der Hochschul- und Gesellschaftspolitik;<br><br>(f) das Leisten studentischer Hilfe;<br><br>(g) Öffentlichkeitsarbeit zu den oben genannten Bereichen.<br><br><strong>§ 3 Gemeinnützigkeit</strong><br>(1) Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit und gemäß § 2 der Satzung ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts &quot;Steuerbegünstigte Zwecke&quot; der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br><br>(2) Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br><br>(3) Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br><br>(4) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Die Mitglieder des Bundesvorstandes erhalten für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung, wenn es die finanzielle Lage des Vereins erlaubt und die Arbeit des Bundesvorstandes (oder eines ihrer Mitglieder) über das normale Geschäft hinausgeht. Der Bundesvorstand bestimmt die Höhe der Vergütung einstimmig und<br>muss die Delegiertenversammlung davon in Kenntnis setzen. Beschließt die Delegiertenversammlung einen Betrag, so gilt der Beschluss der Delegiertenversammlung.<br><br><strong>§ 4 Mitgliedschaft</strong><br>(1) Der Verein unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Mitgliedsarten, soweit im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.<br><br>(2) Der Eintritt ist gegenüber dem Bundesvorstand in Textform zu erklären. Mit dem Aufnahmeantrag verpflichtet sich die antragstellende Person, die Satzungsbestimmungen einzuhalten. Über einen Aufnahmeantrag entscheidet der Bundesvorstand mit einfacher Mehrheit. Der Bundesvorstand ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe bekannt zu geben.<br><br>(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den Bundesvorstand. Die Aufnahme als Mitglied bzw. die Ablehnung des Antrags teilt der Bundesvorstand in Textform mit.<br><br>(4) Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags können die Antragstellenden innerhalb einer Frist von 4 Wochen in Textform Widerspruch bei dem Bundesvorstand einlegen. Die nächste Delegiertenversammlung hat sodann über die Aufnahme zu entscheiden. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.<br><br>(5) Mitglieder haben die Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung und dem Gesetz für ihre jeweilige Mitgliedsart ergeben.<br><br>(6) Bei Eintritt in den Verein muss dem Bundesvorstand in eigener Verantwortun eine aktuelle, regelmäßig konsultierte E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Eine Mitteilung an die dem Bundesvorstand zuletzt bekannten E-Mail-Adresse gilt als zugestellt. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mitglieds, dem Bundesvorstand eine neue E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br><br>(7) Die Mitgliedschaft endet<br><br>(a) mit dem Tod des Mitglieds,<br><br>(b) mit Erklärung des Austritts in Textform, gerichtet an den Bundesvorstand,<br><br>(c) durch Ausschluss aus dem Verein.<br><br>Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen zugleich alle Ämter und Funktionen, die das Mitglied innerhalb des Vereins innehatte.<br><br>(8) Die Mitgliedschaft in diesem Verein bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung ist ausgeschlossen.<br><br><strong>§ 5 Ordentliche Mitgliedschaft</strong><br>(1) Mitglieder des Vereins können natürliche volljährige Personen werden, die an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Ein Hochschulwechsel ist dem Bundesvorstand anzuzeigen.<br><br>(2) Würde die antragstellende Person durch ihre Aufnahme auch Mitglied einer stimmberechtigten Hochschulgruppe im Sinne dieser Satzung, darf der Bundesvorstand über den Antrag erst dann entscheiden, wenn er die Mitglieder der Hochschulgruppe zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert hat. Der Bundesvorstand kann ohne Stellungnahme nur entscheiden, wenn seit der Aufforderung zur Abgabe der Stellungnahme mindestens vier Wochen vergangen sind. Gehen beim Bundesvorstand widersprüchliche Stellungnahmen ein, ist von Ihm eine Abstimmung wie in § 14 Absatz 5 dieser Satzung anzuberaumen welcher Stellungnahme sich die Hochschulgruppe anschließt. Spricht sich die Hochschulgruppe gegen die Aufnahme aus entscheidet die nächste Delegiertenversammlung über die Aufnahme. Diese tritt an die stelle des Bundesvorstands.<br><br>(3) Ordentliche Mitglieder haben bei Delegiertenversammlungen Teilnahmerecht und passives Wahlrecht. Sie haben zusätzlich das aktive Wahlrecht und Stimmrecht, sofern sie nach § 14 für ihre Hochschulgruppe delegiert sind.<br><br>(4) Mitgliedsbeiträge werden von ordentlichen Mitgliedern nicht erhoben.<br><br>(5) Ergänzend zu § 4 Absatz 7 endet die ordentliche Mitgliedschaft auch<br><br>(a) durch Nichteinreichung der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der zuletzt eingereichten Immatrikulationsbescheinigung,<br><br>(b) ein Jahr nach Ende des Studiums durch Exmatrikulation.<br><br>Ein ordentliches Mitglied kann nur durch Beschluss der Delegiertenversammlung mit satzungsändernder Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden.<br><br><strong>§ 6 Fördermitgliedschaft</strong><br>(1) Natürliche und juristische Personen, die den Mindestförderbeitrag bezahlen, ohne ordentliches Mitglied zu sein, können als Fördermitglieder aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand.<br><br>(2) Fördermitglieder haben im Rahmen der Delegiertenversammlung keinerlei Rechte. Sie werden im Rahmen der Delegiertenversammlung als Teil der Öffentlichkeit behandelt.<br><br>(3) Die Fördermitglieder werden über die Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereins informiert.<br><br>(4) Ergänzend zu § 4 Absatz 7 endet die Fördermitgliedschaft auch, wenn das Mitglied mit mehr als zwei Förderbeiträgen im Verzug ist. Ein Fördermitglied kann nur durch Beschluss der Delegiertenversammlung mit absoluter Mehrheit ausgeschlossen werden.<br><br><strong>§ 7 Ehrenmitgliedschaft</strong><br>(1) Personen, die sich infolge großen Engagements für den Verein, um den Verein besonders verdient gemacht haben, oder sich anderweitig besonders intensiv für die Ziele oder Zwecke, die der Verein verfolgt, einsetzen, können durch die Delegiertenversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ein Anspruch auf die Ernennung zum Ehrenmitglied besteht nicht.<br><br>(2) Auf Vorschlag von drei stimmberechtigten Hochschulgruppen, einer Landesdelegiertenversammlung oder des Bundesvorstandes beschließt die Delegiertenversammlung über die Ernennung einer Person zum Ehrenmitglied mit satzungsändernder Mehrheit.<br><br>(3) Ehrenmitglieder haben im Rahmen der Delegiertenversammlung Teilnahme und Rederecht. Die Delegiertenversammlung kann auf Geschäftsordnungsantrag Ehrenmitgliedern das Rederecht mit einfacher Mehrheit, sowie das Teilnahmerecht mit absoluter Mehrheit, jeweils maximal für die Dauer der laufenden Delegiertenversammlung entziehen.<br><br>(4) Die Ehrenmitgliedschaft tritt grundsätzlich neben gegebenenfalls bestehende Mitgliedsrechte der §§ 5 und 6. Sie tritt hinter einer ordentlichen Mitgliedschaft insoweit zurück, als dass das ordentliche Mitglied durch die Ehrenmitgliedschaft schlechter gestellt wird. Die Fördermitgliedschaft tritt hinter einer Ehrenmitgliedschaft insoweit zurück, als dass das Ehrenmitglied<br>durch die Fördermitgliedschaft schlechter gestellt wird.<br><br>(5) Ergänzend zu § 4 Absatz 7 endet die Ehrenmitgliedschaft auch,<br><br>(a) indem das Ehrenmitglied, das auch ordentliches Mitglied oder Fördermitglied ist gegenüber dem Bundesvorstand den Verzicht auf die Ehrenmitgliedschaft erklärt, ohne dabei aus dem Verein auszutreten,<br><br>(b) die Delegiertenversammlung durch Beschluss mit absoluter Mehrheit die Ehrenmitgliedschaft entzieht, ohne das Mitglied auch aus dem Verein auszuschließen, oder<br><br>(c) die Delegiertenversammlung das Ehrenmitglied, das auch ordentliches Mitglied oder Fördermitglied ist, aus dem Verein ausschließt.<br><br><strong>§ 8 Hochschulgruppen</strong><br>(1) Alle ordentlichen Mitglieder, die an derselben Hochschule immatrikuliert sind, bilden eine Hochschulgruppe im Sinne dieser Satzung.<br><br>(2) Hochschulgruppen genießen Autonomie. Sie können sich einen eigenen Namen und eine eigene Struktur geben sowie ihre Aktivität als Hochschulgruppe auch gemeinsam mit Personen ausüben, die nicht Mitglied des Vereins sind.<br><br>(3) Hochschulgruppen, die mindestens 3 ordentliche Mitglieder haben und von der Delegiertenversammlung anerkannt wurden, sind stimmberechtigte Hochschulgruppen. Die Delegiertenversammlung beschließt die Anerkennung auf Antrag von mindestens drei ordentlichen Mitgliedern einer Hochschulgruppe mit absoluter Mehrheit. Die Delegiertenversammlung kann mit ⅔-Mehrheit beschließen, anerkannten Hochschulgruppen den Status als anerkannte Hochschulgruppe zu entziehen.<br><br>(4) Hat eine anerkannte Hochschulgruppe weniger als 3 Mitglieder, so ist ihr Stimmrecht so lange suspendiert, bis sie erneut mindestens 3 Mitglieder hat. Eine erneute Anerkennung ist nicht notwendig.<br><br><strong>§ 9 Landesverbände</strong><br>(1) Alle Hochschulgruppen eines Bundeslandes bilden zusammen einen Landesverband. Das beschlussfassende Gremium des Landesverbandes ist die Landesdelegiertenversammlung.<br><br>(2) Der Landesverband kann sich eine eigene Landesverbandsordnung geben, die der Vereinssatzung und der Landesverbandsorganisationsordnung nicht widersprechen darf, einen eigenen Landesvorstand und ein eigenes Landesschiedsgericht bilden.<br><br>(3) Auf Antrag von drei stimmberechtigten Hochschulgruppen desselben Bundeslandes ruft der Bundesverband eine konstituierende Landesdelegiertenversammlung ein, auf der sich der Landesverband zumindest eine eigene Landesverbandsordnung gibt und einen Landesvorstand wählt.<br><br>(4) Näheres zu den Landesverbänden regelt die Landesverbandsorganisationsordnung.<br><br><strong>§ 10 Organe</strong><br>Die Organe des Vereins sind die Delegiertenversammlung (§§ 11 bis 14), der Bundesvorstand (§§ 15 bis 17) und das Vereinsschiedsgericht (§ 18).<br><br><strong>§ 11 Stellung der Delegiertenversammlung</strong><br>(1) Die Delegiertenversammlung ist das oberste Beschlussfassungsorgan des Vereins. Sie gibt sich mit absoluter Mehrheit eine Geschäftsordnung.<br><br>(2) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus den von den Hochschulgruppen entsandten Mitgliedern mit Delegiertenmandat und den Mitgliedern des Bundesvorstands zusammen.<br><br>(3) Antragsberechtigt in der Delegiertenversammlung sind<br><br>(a) die Hochschulgruppen, vertreten durch ihre Delegierten,<br><br>(b) der Bundesvorstand und seine Mitglieder,<br><br>(c) sowie alle weiteren Mitglieder oder Gremien des Vereins, denen die Geschäftsordnung ein Antragsrecht einräumt.<br><br><strong>§ 12 Aufgaben der Delegiertenversammlung</strong><br>Die Delegiertenversammlung hat insbesondere die Aufgabe,<br><br>(a) die Satzung und ihre Änderung mit ⅔-Mehrheit zu beschließen,<br><br>(b) das Grundsatzprogramm und seine Änderung mit absoluter Mehrheit zu beschließen,<br><br>(c) weitere Vereinsordnungen und deren Änderung mit absoluter Mehrheit zu beschließen,<br><br>(d) die Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung und ihre Änderung mit absoluter Mehrheit zu beschließen,<br><br>(e) den Bundesvorstand mit absoluter Mehrheit zu wählen, abzuwählen und zu entlasten,<br><br>(f) den Vereinshaushalt mit absoluter Mehrheit zu beschließen,<br><br>(g) den Mindestförderbetrag mit absoluter Mehrheit zu beschließen<br><br>(h) den Jahresabschluss mit absoluter Mehrheit festzustellen,<br><br>(i) die Rechnungsprüfer*innen mit absoluter Mehrheit zu bestellen,<br><br>(j) die Mitglieder des Vereinsschiedsgerichts mit absoluter Mehrheit zu wählen und mit ⅔-Mehrheit abzuwählen,<br><br>(k) über die Anerkennung von Hochschulgruppen gemäß § 8 Absatz 3 mit absoluter Mehrheit zu beschließen,<br><br>(l) Ehrenmitglieder mit ⅔-Mehrheit zu ernennen und ihnen die Ehrenmitgliedschaft mit absoluter Mehrheit zu entziehen,<br><br>(m) Hochschulgruppen mit ⅔-Mehrheit den Status als anerkannte Hochschulgruppe zu entziehen und<br><br>(n) über die Auflösung des Vereins zu beschließen.<br><br><strong>§ 13 Durchführung der Delegiertenversammlung</strong><br>(1) Die Delegiertenversammlung findet mindestens einmal im Semester statt. Sie muss einberufen werden, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Hochschulgruppen oder der Bundesvorstand dies verlangen.<br><br>(2) Die Delegiertenversammlung wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Alle Unterlagen, auch die Einladung selbst, können auf elektronischem Wege (z.B. per Mail) versandt werden. Der Termin soll den Mitgliedern in der Regel acht Wochen vorher bekanntgegeben werden.<br><br>(3) Die Delegiertenversammlung kann als Präsenzveranstaltung, virtuelle Versammlung oder Hybridveranstaltung durchgeführt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Bundesvorstand bei der Einberufung.<br><br>(4) Die Delegiertenversammlung ist grundsätzlich öffentlich. Durch Mehrheitsbeschluss kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind hiervon nicht betroffen.<br><br>(5) Die Delegiertenversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig. Sie wählt aus ihrer Mitte eine Versammlungsleitung. Die Geschäftsordnung kann vorsehen, dass Aufgaben der Versammlungsleitung an ein Präsidium übertragen werden.<br><br>(6) Die Niederschrift der Beschlüsse der Delegiertenversammlung erfolgt durch Protokolle der jeweiligen Sitzungen. Die Protokolle werden von der Versammlungsleitung sowie der Protokollführung unterzeichnet.<br><br><strong>§ 14 Delegiertenmandat</strong><br>(1) Auf jede stimmberechtigte Hochschulgruppe im Sinne von § 8 Absatz 3 entfallen in der Delegiertenversammlung zwei ordentliche Delegiertenmandate. Mindestens ein ordentliches Delegiertenmandat ist zwingend mit einer FLINTA*-Person zu besetzen. Das weitere ordentliche Delegiertenmandat kann offen besetzt werden.<br><br>(2) Jede stimmberechtigte Hochschulgruppe kann Ersatzdelegierte nominieren, die gleichzeitig mit den ordentlichen Delegierten benannt werden. Ein ordentlich delegiertes Mitglied kann durch Erklärung gegenüber der Versammlungsleitung auf sein Mandat für die verbleibende Dauer der Delegiertenversammlung verzichten. Beim Verzicht muss das ordentlich delegierte Mitglied ein*e der Ersatzdelegierten benennen, welcher*r damit das ordentliche Delegiertenmandat erhält. Absatz 1 gilt für die Nachbesetzung entsprechend. Vor Beginn der Delegiertenversammlung erfolgt der Mandatsverzicht gegenüber dem Bundesvorstand. Im übrigen ist das Delegiertenmandat nicht übertragbar.<br><br>(3) Vorschläge für die Delegiertenmandate müssen spätestens drei Wochen vor der Delegiertenversammlung beim Bundesvorstand in Textform eingereicht werden, ansonsten verfallen die Mandate der Hochschulgruppe. Alle Mitglieder der jeweiligen Hochschulgruppe können für ein Delegiertenmandat vorgeschlagen werden. Delegierte müssen Vereinsmitglieder sein oder spätestens mit Annahme der Wahl Mitglied des Vereins werden.<br><br>(4) Gehen höchstens zwei gültige Vorschläge für eine Hochschulgruppe ein, gelten diese Personen als gewählt, sofern sie die Wahl annehmen.<br><br>(5) Gehen mehr als zwei Vorschläge ein, führt der Bundesvorstand eine zentrale digitale Wahl unter den Vereinsmitgliedern der jeweiligen Hochschulgruppe durch. Die Abstimmung dauert eine Woche. Gewählt sind die beiden Personen mit den meisten Stimmen, unter Beachtung der FLINTA*-Quote nach Absatz 1.<br><br>(6) Der Status der*des Delegierten gilt ausschließlich für die jeweils folgende Delegiertenversammlung und endet automatisch mit deren Schluss. Eine Abwahl ist nicht möglich.<br><br>(7) Jedes ordentliche Delegiertenmandat gewährt eine Stimme.<br><br><strong>§ 15 Bundesvorstand</strong><br>(1) Der Bundesvorstand besteht aus den vier Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 16) und bis zu fünf weiteren Mitgliedern als Beisitzende. Mindestens die Hälfte der Beisitzenden müssen FLINTA*-Personen sein.<br><br>(2) Der Bundesvorstand führt den Verein gemeinschaftlich und ist im Rahmen der Beschlüsse der Delegiertenversammlung für die Verwirklichung der Ziele des Vereins verantwortlich. § 16 Absatz 5 bleibt hiervon unberührt.<br><br>(3) Der Bundesvorstand kann sich nach eigenem Ermessen eine Geschäftsordnung geben.<br><br><strong>§ 16 Geschäftsführung</strong><br>(1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist die Geschäftsführung.<br><br>(2) Die Geschäftsführung besteht aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, einer politischen Geschäftsführung und einem*einer Schatzmeister*in. Sie sind Teil des Bundesvorstands.<br><br>(3) Mindestens die Hälfte der Geschäftsführung muss aus FLINTA*-Personen bestehen, wobei mindestens eine*r der Sprecher*innen eine FLINTA*-Person sein muss.<br><br>(4) Die Geschäftsführung kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Vereins Mitarbeiter*innen bestellen.<br><br>(5) Zwei Mitglieder der Geschäftsführung vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich.<br><br>(6) Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung die Vorschriften für den Bundesvorstand.<br><br><strong>§ 17 Wahl des Bundesvorstands</strong><br>(1) Die Delegiertenversammlung wählt die Mitglieder des Bundesvorstands einzeln mit absoluter Mehrheit für eine Amtsperiode von einem Jahr.<br><br>(2) Passiv wahlberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder, die nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Verein stehen, die kein Mandat im Bundestag, einem Landesparlament oder im EU-Parlament innehaben oder Mitglied in einem Bundes- oder Landesvorstand einer politischen Partei oder ihrer Jugendorganisation sind. Eine Vergütung für ein Amt im Bundesvorstand des Vereins wird von Satz 1 nicht erfasst. Die Wiederwahl in den Bundesvorstand ist maximal viermal möglich, in dasselbe Amt höchstens einmal.<br><br>(3) Nach Ablauf des Amtsjahres bleiben Mitglieder der Geschäftsführung kommissarisch im Amt. Für Beisitzende besteht keine Verpflichtung zu kommissarischen Amtsausübung.<br><br>(4) Die Delegiertenversammlung kann die einzelnen Mitglieder des Bundesvorstandes jederzeit durch erfolgreiche Neuwahl einer Nachfolge abwählen (konstruktives Misstrauensvotum). Beisitzende kann die Delegiertenversammlung jederzeit einzeln, auch ohne die Wahl einer jeweiligen Nachfolge, mit absoluter Mehrheit vorzeitig abwählen.<br><br><strong>§ 18 Vereinsschiedsgericht</strong><br>(1) Die Delegiertenversammlung wählt mit absoluter Mehrheit ein Schiedsgericht, das aus entweder genau drei oder genau fünf Mitgliedern besteht. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Schiedsgerichts müssen FLINTA*-Personen sein. Mitglieder des Bundesvorstands dürfen nicht zugleich Mitglieder des Schiedsgerichts sein.<br><br>(2) Die Amtszeit der Mitglieder des Schiedsgerichts beträgt zwei Jahre. Wiederwahlen sind nicht möglich. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Schiedsgericht wählt die Delegiertenversammlung eine*n Nachfolger*in bis zur nächsten regulären Wahl des gesamten Schiedsgerichts.<br><br>(3) Das Schiedsgericht ist zuständig für:<br><br>(a) Streitigkeiten von Hochschulgruppen mit Organen des Vereins,<br><br>(b) Streitigkeiten zwischen Organen unter sich,<br><br>(c) Auslegung der Satzung und der Vereinsordnungen,<br><br>(d) Überprüfung von Beschlüssen auf ihre Satzungsmäßigkeit,<br><br>(e) Anfechtung oder Nichtigkeitserklärung von Wahlen,<br><br>(f) für weitere Streitigkeiten, soweit es die Satzung eines Landesverbandes bestimmt.<br><br>(4) Das Schiedsgericht entscheidet durch Schiedsspruch mit absoluter Mehrheit, der auf der kommenden Delegiertenversammlung mitzuteilen ist.<br><br>(5) Näheres regelt die Schiedsgerichtsordnung.<br><br><strong>§ 19 Wahlen und Abstimmungen</strong><br>(1) Stimmberechtigte Mitglieder können bei Wahlen und Abstimmungen entweder mit Ja stimmen, mit Nein stimmen oder sich der Stimme enthalten. Bei Wahlen darf die Summe der Ja-Stimmen die Anzahl der zu besetzenden Plätze nicht überschreiten.<br><br>(2) Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben werden. Eine absolute Mehrheit ist erreicht, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten mit Ja gestimmt haben. Eine ⅔-Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens ⅔ der anwesenden Stimmberechtigten eine Ja-Stimme abgegeben haben.<br><br>(3) Zur Fassung eines Beschlusses ist vorbehaltlich anderer Regelungen eine einfache Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<br><br>(4) Durch Personenwahl gewählt ist, wer eine absolute Mehrheit erreicht. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerber*innen mit den meisten Stimmen statt. Erhalten beide Bewerber*innen in der Stichwahl gleich viele Stimmen, so findet eine erneute Stichwahl statt. Erhalten erneut beide Bewerber*innen gleich viele Stimmen, entscheidet das Los.<br><br>(5) Personenwahlen sind geheim durchzuführen.<br><br><strong>§ 20 Haushaltsführung, Rechenschaft und Rechnungsprüfung</strong><br>(1) Der Bundesvorstand stellt den Haushalt des Vereins auf, der durch die Delegiertenversammlung mit absoluter Mehrheit zu beschließen ist. Näheres zur Haushaltsaufstellung und -führung regelt die Finanzordnung.<br><br>(2) Der Bundesvorstand hat den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht für das jeweilige Vorjahr innerhalb gesetzlicher, zuwendungsrechtlicher und von der Delegiertenversammlung beschlossener Fristen aufzustellen und der Delegiertenversammlung vorzulegen.<br><br>(3) Der Jahresabschluss wird rechtzeitig vor der beschlussfassenden Delegiertenversammlung von mindestens zwei unabhängigen Rechnungsprüfer*inne geprüft, die keinem Organ des Vereins mit Ausnahme der Delegiertenversammlung angehören und dürfen weder in einem beruflichen noch finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Verein stehen. Sie werden von der Delegiertenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Delegiertenversammlung kann die Rechnungsprüfer*innen einzeln oder gemeinsam mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten vorzeitig abberufen.<br><br><strong>§ 21 Satzungs- und Vereinsordnungsänderungen</strong><br>(1) Die Delegiertenversammlung kann Änderungen der Vereinssatzung oder der Vereinszwecke beschließen. Anträge auf Satzungsänderungen und eine schriftliche Begründungen müssen allen Mitgliedern bis spätestens 14 Tage vor der Delegiertenversammlung vorliegen. Anträge auf Änderung des Zweckes des Vereins und deren Begründung müssen mindestens einen Monat im Voraus allen Mitgliedern vorliegen.<br><br>(2) Satzungsänderungen und Änderung des Zweckes des Vereins bedürfen der Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen in der Delegiertenversammlung.<br><br>(3) Die Delegiertenversammlung kann Ordnungen beschließen, soweit die Satzung dies vorsieht. Anträge auf Vereinsordnungsänderungen und eine schriftliche Begründung müssen allen Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der Delegiertenversammlung vorliegen. Vereinsordnungsänderungen bedürfen zu ihrem Beschluss der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegiertenversammlung. Abweichend davon bedarf eine Änderung der Schiedsgerichtsordnung einer Mehrheit von ⅔ der abgegebenen Stimmen der Delegiertenversammlung.<br><br><strong>§ 22 Vereinsauflösung</strong><br>(1) Die Delegiertenversammlung kann auf einer acht Wochen vorher, eigens dafür einberufenen Delegiertenversammlung über die Auflösung des Vereins mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten beschließen, wenn sie mit entsprechender Tagesordnung und schriftlicher Begründung eines solchen Antrages eingeladen wurde.<br><br>(2) Findet ein Antrag auf Auflösung des Vereins die erforderliche Mehrheit, so übernimmt die Ausführung und Abwicklung des Beschlusses die zuletzt amtierende Geschäftsführung.<br><br>(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Heinrich-Böll-Stiftung e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<br><br><strong>§ 23 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen</strong><br>(1) Diese Satzung tritt nach ihrem Beschluss durch die Delegiertenversammlung mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<br><br>(2) Mit Inkrafttreten der Satzung in der Fassung vom xx.xx.xxxx bleibt der amtierende Vorstand bis zum Ende seiner regulären Amtszeit im Amt, die sich nach der Vereinssatzung vom 29.09.2025 bestimmt. Die Vorstandsmitglieder, die Vorsitzende sind, werden zu Sprecher*innen, die koordinatorische Geschäftsführung wird die politische Geschäftsführung. Der Vorstand im Sinne von<br>§ 9 der Vereinssatzung vom 29.09.2025 wird der Bundesvorstand. Die Änderung der Amts- und Organbezeichnung erfolgt unverzüglich mit Inkrafttreten der Vereinssatzung vom 8. Mai 2026, ohne das es einer Neuwahl bedarf. Die übrigen Vorstandsmitglieder im Sinne von § 9 der Vereinssatzung vom 29.09.2025 behalten ihre Amtsbezeichnung unverändert bei.<br><br>(3) Die Hochschulgruppen der Rheinisch-Westfälischen Technischen-Hochschule Aachen, der Freien Universität Berlin, der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund der Universität Duisburg-Essen, der FernUniversität Hagen, der Leuphana Universität Lüneburg, der Universität Münster, der Universität Regensburg und der Universität Trier gelten mit Inkrafttreten dieser Satzung als anerkannte Hochschulgruppen. Die Möglichkeit zum Entzug des Status als anerkannte Hochschulgruppe bleibt hiervon unberührt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&quot;Basierend auf dem Beschluss &quot;Solide Strukturen für einen wachsenden Verband&quot; der 44. Bundesmitgliederversammlung von &quot;Campusgrün - Bundesverband Grün-alternativer Hochschulgruppen&quot; und dem Beschluss des Antrages D4 i.V.m. A5 der 52.Bundesmitgliederversammlung, stellt der Vortand im Namen der Strukturkommission diesen Antrag auf der Bundesdelegiertenversammlung von &quot;Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e.V.&quot;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Satzungsänderung wurde notwendig, nachdem sich die Mitgliedsgruppen unter anderem auf der 52. Bundesmitgliederversammlung des Bundesverbandes mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen hatten, eine neue Satzung für den Verein erarbeiten zu wollen um die bisherige Doppelstruktur von Bundesverband und Verein in eine rechtssichere Einheit zusammenzuführen. Um den Ansprüchen der Mitgliedliedsgruppen gerecht zu werden und um dieses Ziel zu erreichen wurde beschlossen, eine basisdemokratische Satzungskommission der Mitgliedsgruppen einzuberufen, welche in regelmäßigen Abständen getagt hat und eine neue Satzung für den Verein erarbeitet hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In diesem Lichte und unter dem Eindruck der Ergebnisse der besagten Strukturkommission erfragt der Vorstand, stellvertretend für die Kommission, die Annahme des Antrages durch die Delegiertenversammlung des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Erklärungen erfolgen mündlich auf der Versammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>[<em>Es wurde auf der Vorstandssitzung vom 17.04.2026 beschlossen, die Ergebnisse der Strukturkommission als Antrag auf der nächsten Bundesdelegiertenversammlung stellvertretend für diese Kommission zu stellen</em>]</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 14:31:09 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Satzung Campusgrün – Grüne Hochschulgruppen e.V.</title>
                        <link>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102164</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 17.04.2026)</author>
                        <guid>https://cg53.antragsgruen.de/cg53/motion/102164</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Campusgrün – Grüne Hochschulgruppen e. V.<br><br>
Satzung in der Fassung vom XX.XX.XXXX<br><br><strong>§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr</strong><br>
(1) Der Verein führt den Namen “Campusgrün – Grüne Hochschulgruppen e. V.”.<br><br>
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.<br><br>
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br><br><strong>§ 2 Zweck des Vereins</strong><br>
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung.<br><br>
(2) Im Vordergrund steht die politische Bildungsarbeit für Studierende zur Förderung der demokratischen Willensbildung und des gesellschaftspolitischen Engagements.<br><br>
(3) Der Verein ermutigt und unterstützt Studierende und Studierendengruppen, die ihre Verantwortung wahrnehmen, die Welt friedlicher zu gestalten, die natürliche Umwelt zu bewahren und die Gesellschaft sozial gerechter zu gestalten.<br><br>
(4) Dabei orientiert er sich an den Grundwerten Ökologie, Demokratie, Solidarität und Gewaltfreiheit sowie an den Interessen von Studierenden.<br><br>
(5) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<br><br>
(a) ein für alle Studierenden zugängliches Bildungs- und Weiterbildungsangebot (z. B. Tagungen, Seminare, Kongresse, Publikationen, Studien, Vorträge, Exkursionen);<br><br>
(b) die Förderung der Diskussion und Zusammenarbeit zwischen Studierenden in Deutschland und international;<br><br>
(c) die Förderung von Studierenden und Studierendengruppen, die sich aktiv gesellschafts- und hochschulpolitisch engagieren;<br><br>
(d) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben und die Erstellung von Publikationen zu studentischen Belangen;<br><br>
(e) das Eintreten für die Berücksichtigung der Interessen und Förderung von Studierenden in der Hochschul- und Gesellschaftspolitik;<br><br>
(f) das Leisten studentischer Hilfe;<br><br>
(g) Öffentlichkeitsarbeit zu den oben genannten Bereichen.<br><br><strong>§ 3 Gemeinnützigkeit</strong><br>
(1) Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit und gemäß § 2 der Satzung ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts &quot;Steuerbegünstigte Zwecke&quot; der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br><br>
(2) Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br><br>
(3) Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br><br>
(4) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Die Mitglieder des Bundesvorstandes erhalten für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung, wenn es die finanzielle Lage des Vereins erlaubt und die Arbeit des Bundesvorstandes (oder eines ihrer Mitglieder) über das normale Geschäft hinausgeht. Der Bundesvorstand bestimmt die Höhe der Vergütung einstimmig und<br>
muss die Delegiertenversammlung davon in Kenntnis setzen. Beschließt die Delegiertenversammlung einen Betrag, so gilt der Beschluss der Delegiertenversammlung.<br><br><strong>§ 4 Mitgliedschaft</strong><br>
(1) Der Verein unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Mitgliedsarten, soweit im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.<br><br>
(2) Der Eintritt ist gegenüber dem Bundesvorstand in Textform zu erklären. Mit dem Aufnahmeantrag verpflichtet sich die antragstellende Person, die Satzungsbestimmungen einzuhalten. Über einen Aufnahmeantrag entscheidet der Bundesvorstand mit einfacher Mehrheit. Der Bundesvorstand ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe bekannt zu geben.<br><br>
(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den Bundesvorstand. Die Aufnahme als Mitglied bzw. die Ablehnung des Antrags teilt der Bundesvorstand in Textform mit.<br><br>
(4) Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags können die Antragstellenden innerhalb einer Frist von 4 Wochen in Textform Widerspruch bei dem Bundesvorstand einlegen. Die nächste Delegiertenversammlung hat sodann über die Aufnahme zu entscheiden. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.<br><br>
(5) Mitglieder haben die Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung und dem Gesetz für ihre jeweilige Mitgliedsart ergeben.<br><br>
(6) Bei Eintritt in den Verein muss dem Bundesvorstand in eigener Verantwortun eine aktuelle, regelmäßig konsultierte E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Eine Mitteilung an die dem Bundesvorstand zuletzt bekannten E-Mail-Adresse gilt als zugestellt. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mitglieds, dem Bundesvorstand eine neue E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br><br>
(7) Die Mitgliedschaft endet<br><br>
(a) mit dem Tod des Mitglieds,<br><br>
(b) mit Erklärung des Austritts in Textform, gerichtet an den Bundesvorstand,<br><br>
(c) durch Ausschluss aus dem Verein.<br><br>
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen zugleich alle Ämter und Funktionen, die das Mitglied innerhalb des Vereins innehatte.<br><br>
(8) Die Mitgliedschaft in diesem Verein bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung ist ausgeschlossen.<br><br><strong>§ 5 Ordentliche Mitgliedschaft</strong><br>
(1) Mitglieder des Vereins können natürliche volljährige Personen werden, die an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Ein Hochschulwechsel ist dem Bundesvorstand anzuzeigen.<br><br>
(2) Würde die antragstellende Person durch ihre Aufnahme auch Mitglied einer stimmberechtigten Hochschulgruppe im Sinne dieser Satzung, darf der Bundesvorstand über den Antrag erst dann entscheiden, wenn er die Mitglieder der Hochschulgruppe zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert hat. Der Bundesvorstand kann ohne Stellungnahme nur entscheiden, wenn seit der Aufforderung zur Abgabe der Stellungnahme mindestens vier Wochen vergangen sind. Gehen beim Bundesvorstand widersprüchliche Stellungnahmen ein, ist von Ihm eine Abstimmung wie in § 14 Absatz 5 dieser Satzung anzuberaumen welcher Stellungnahme sich die Hochschulgruppe anschließt. Spricht sich die Hochschulgruppe gegen die Aufnahme aus entscheidet die nächste Delegiertenversammlung über die Aufnahme. Diese tritt an die stelle des Bundesvorstands.<br><br>
(3) Ordentliche Mitglieder haben bei Delegiertenversammlungen Teilnahmerecht und passives Wahlrecht. Sie haben zusätzlich das aktive Wahlrecht und Stimmrecht, sofern sie nach § 14 für ihre Hochschulgruppe delegiert sind.<br><br>
(4) Mitgliedsbeiträge werden von ordentlichen Mitgliedern nicht erhoben.<br><br>
(5) Ergänzend zu § 4 Absatz 7 endet die ordentliche Mitgliedschaft auch<br><br>
(a) durch Nichteinreichung der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der zuletzt eingereichten Immatrikulationsbescheinigung,<br><br>
(b) ein Jahr nach Ende des Studiums durch Exmatrikulation.<br><br>
Ein ordentliches Mitglied kann nur durch Beschluss der Delegiertenversammlung mit satzungsändernder Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden.<br><br><strong>§ 6 Fördermitgliedschaft</strong><br>
(1) Natürliche und juristische Personen, die den Mindestförderbeitrag bezahlen, ohne ordentliches Mitglied zu sein, können als Fördermitglieder aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand.<br><br>
(2) Fördermitglieder haben im Rahmen der Delegiertenversammlung keinerlei Rechte. Sie werden im Rahmen der Delegiertenversammlung als Teil der Öffentlichkeit behandelt.<br><br>
(3) Die Fördermitglieder werden über die Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereins informiert.<br><br>
(4) Ergänzend zu § 4 Absatz 7 endet die Fördermitgliedschaft auch, wenn das Mitglied mit mehr als zwei Förderbeiträgen im Verzug ist. Ein Fördermitglied kann nur durch Beschluss der Delegiertenversammlung mit absoluter Mehrheit ausgeschlossen werden.<br><br><strong>§ 7 Ehrenmitgliedschaft</strong><br>
(1) Personen, die sich infolge großen Engagements für den Verein, um den Verein besonders verdient gemacht haben, oder sich anderweitig besonders intensiv für die Ziele oder Zwecke, die der Verein verfolgt, einsetzen, können durch die Delegiertenversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ein Anspruch auf die Ernennung zum Ehrenmitglied besteht nicht.<br><br>
(2) Auf Vorschlag von drei stimmberechtigten Hochschulgruppen, einer Landesdelegiertenversammlung oder des Bundesvorstandes beschließt die Delegiertenversammlung über die Ernennung einer Person zum Ehrenmitglied mit satzungsändernder Mehrheit.<br><br>
(3) Ehrenmitglieder haben im Rahmen der Delegiertenversammlung Teilnahme und Rederecht. Die Delegiertenversammlung kann auf Geschäftsordnungsantrag Ehrenmitgliedern das Rederecht mit einfacher Mehrheit, sowie das Teilnahmerecht mit absoluter Mehrheit, jeweils maximal für die Dauer der laufenden Delegiertenversammlung entziehen.<br><br>
(4) Die Ehrenmitgliedschaft tritt grundsätzlich neben gegebenenfalls bestehende Mitgliedsrechte der §§ 5 und 6. Sie tritt hinter einer ordentlichen Mitgliedschaft insoweit zurück, als dass das ordentliche Mitglied durch die Ehrenmitgliedschaft schlechter gestellt wird. Die Fördermitgliedschaft tritt hinter einer Ehrenmitgliedschaft insoweit zurück, als dass das Ehrenmitglied<br>
durch die Fördermitgliedschaft schlechter gestellt wird.<br><br>
(5) Ergänzend zu § 4 Absatz 7 endet die Ehrenmitgliedschaft auch,<br><br>
(a) indem das Ehrenmitglied, das auch ordentliches Mitglied oder Fördermitglied ist gegenüber dem Bundesvorstand den Verzicht auf die Ehrenmitgliedschaft erklärt, ohne dabei aus dem Verein auszutreten,<br><br>
(b) die Delegiertenversammlung durch Beschluss mit absoluter Mehrheit die Ehrenmitgliedschaft entzieht, ohne das Mitglied auch aus dem Verein auszuschließen, oder<br><br>
(c) die Delegiertenversammlung das Ehrenmitglied, das auch ordentliches Mitglied oder Fördermitglied ist, aus dem Verein ausschließt.<br><br><strong>§ 8 Hochschulgruppen</strong><br>
(1) Alle ordentlichen Mitglieder, die an derselben Hochschule immatrikuliert sind, bilden eine Hochschulgruppe im Sinne dieser Satzung.<br><br>
(2) Hochschulgruppen genießen Autonomie. Sie können sich einen eigenen Namen und eine eigene Struktur geben sowie ihre Aktivität als Hochschulgruppe auch gemeinsam mit Personen ausüben, die nicht Mitglied des Vereins sind.<br><br>
(3) Hochschulgruppen, die mindestens 3 ordentliche Mitglieder haben und von der Delegiertenversammlung anerkannt wurden, sind stimmberechtigte Hochschulgruppen. Die Delegiertenversammlung beschließt die Anerkennung auf Antrag von mindestens drei ordentlichen Mitgliedern einer Hochschulgruppe mit absoluter Mehrheit. Die Delegiertenversammlung kann mit ⅔-Mehrheit beschließen, anerkannten Hochschulgruppen den Status als anerkannte Hochschulgruppe zu entziehen.<br><br>
(4) Hat eine anerkannte Hochschulgruppe weniger als 3 Mitglieder, so ist ihr Stimmrecht so lange suspendiert, bis sie erneut mindestens 3 Mitglieder hat. Eine erneute Anerkennung ist nicht notwendig.<br><br><strong>§ 9 Landesverbände</strong><br>
(1) Alle Hochschulgruppen eines Bundeslandes bilden zusammen einen Landesverband. Das beschlussfassende Gremium des Landesverbandes ist die Landesdelegiertenversammlung.<br><br>
(2) Der Landesverband kann sich eine eigene Landesverbandsordnung geben, die der Vereinssatzung und der Landesverbandsorganisationsordnung nicht widersprechen darf, einen eigenen Landesvorstand und ein eigenes Landesschiedsgericht bilden.<br><br>
(3) Auf Antrag von drei stimmberechtigten Hochschulgruppen desselben Bundeslandes ruft der Bundesverband eine konstituierende Landesdelegiertenversammlung ein, auf der sich der Landesverband zumindest eine eigene Landesverbandsordnung gibt und einen Landesvorstand wählt.<br><br>
(4) Näheres zu den Landesverbänden regelt die Landesverbandsorganisationsordnung.<br><br><strong>§ 10 Organe</strong><br>
Die Organe des Vereins sind die Delegiertenversammlung (§§ 11 bis 14), der Bundesvorstand (§§ 15 bis 17) und das Vereinsschiedsgericht (§ 18).<br><br><strong>§ 11 Stellung der Delegiertenversammlung</strong><br>
(1) Die Delegiertenversammlung ist das oberste Beschlussfassungsorgan des Vereins. Sie gibt sich mit absoluter Mehrheit eine Geschäftsordnung.<br><br>
(2) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus den von den Hochschulgruppen entsandten Mitgliedern mit Delegiertenmandat und den Mitgliedern des Bundesvorstands zusammen.<br><br>
(3) Antragsberechtigt in der Delegiertenversammlung sind<br><br>
(a) die Hochschulgruppen, vertreten durch ihre Delegierten,<br><br>
(b) der Bundesvorstand und seine Mitglieder,<br><br>
(c) sowie alle weiteren Mitglieder oder Gremien des Vereins, denen die Geschäftsordnung ein Antragsrecht einräumt.<br><br><strong>§ 12 Aufgaben der Delegiertenversammlung</strong><br>
Die Delegiertenversammlung hat insbesondere die Aufgabe,<br><br>
(a) die Satzung und ihre Änderung mit ⅔-Mehrheit zu beschließen,<br><br>
(b) das Grundsatzprogramm und seine Änderung mit absoluter Mehrheit zu beschließen,<br><br>
(c) weitere Vereinsordnungen und deren Änderung mit absoluter Mehrheit zu beschließen,<br><br>
(d) die Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung und ihre Änderung mit absoluter Mehrheit zu beschließen,<br><br>
(e) den Bundesvorstand mit absoluter Mehrheit zu wählen, abzuwählen und zu entlasten,<br><br>
(f) den Vereinshaushalt mit absoluter Mehrheit zu beschließen,<br><br>
(g) den Mindestförderbetrag mit absoluter Mehrheit zu beschließen<br><br>
(h) den Jahresabschluss mit absoluter Mehrheit festzustellen,<br><br>
(i) die Rechnungsprüfer*innen mit absoluter Mehrheit zu bestellen,<br><br>
(j) die Mitglieder des Vereinsschiedsgerichts mit absoluter Mehrheit zu wählen und mit ⅔-Mehrheit abzuwählen,<br><br>
(k) über die Anerkennung von Hochschulgruppen gemäß § 8 Absatz 3 mit absoluter Mehrheit zu beschließen,<br><br>
(l) Ehrenmitglieder mit ⅔-Mehrheit zu ernennen und ihnen die Ehrenmitgliedschaft mit absoluter Mehrheit zu entziehen,<br><br>
(m) Hochschulgruppen mit ⅔-Mehrheit den Status als anerkannte Hochschulgruppe zu entziehen und<br><br>
(n) über die Auflösung des Vereins zu beschließen.<br><br><strong>§ 13 Durchführung der Delegiertenversammlung</strong><br>
(1) Die Delegiertenversammlung findet mindestens einmal im Semester statt. Sie muss einberufen werden, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Hochschulgruppen oder der Bundesvorstand dies verlangen.<br><br>
(2) Die Delegiertenversammlung wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Alle Unterlagen, auch die Einladung selbst, können auf elektronischem Wege (z.B. per Mail) versandt werden. Der Termin soll den Mitgliedern in der Regel acht Wochen vorher bekanntgegeben werden.<br><br>
(3) Die Delegiertenversammlung kann als Präsenzveranstaltung, virtuelle Versammlung oder Hybridveranstaltung durchgeführt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Bundesvorstand bei der Einberufung.<br><br>
(4) Die Delegiertenversammlung ist grundsätzlich öffentlich. Durch Mehrheitsbeschluss kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind hiervon nicht betroffen.<br><br>
(5) Die Delegiertenversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig. Sie wählt aus ihrer Mitte eine Versammlungsleitung. Die Geschäftsordnung kann vorsehen, dass Aufgaben der Versammlungsleitung an ein Präsidium übertragen werden.<br><br>
(6) Die Niederschrift der Beschlüsse der Delegiertenversammlung erfolgt durch Protokolle der jeweiligen Sitzungen. Die Protokolle werden von der Versammlungsleitung sowie der Protokollführung unterzeichnet.<br><br><strong>§ 14 Delegiertenmandat</strong><br>
(1) Auf jede stimmberechtigte Hochschulgruppe im Sinne von § 8 Absatz 3 entfallen in der Delegiertenversammlung zwei ordentliche Delegiertenmandate. Mindestens ein ordentliches Delegiertenmandat ist zwingend mit einer FLINTA*-Person zu besetzen. Das weitere ordentliche Delegiertenmandat kann offen besetzt werden.<br><br>
(2) Jede stimmberechtigte Hochschulgruppe kann Ersatzdelegierte nominieren, die gleichzeitig mit den ordentlichen Delegierten benannt werden. Ein ordentlich delegiertes Mitglied kann durch Erklärung gegenüber der Versammlungsleitung auf sein Mandat für die verbleibende Dauer der Delegiertenversammlung verzichten. Beim Verzicht muss das ordentlich delegierte Mitglied ein*e der Ersatzdelegierten benennen, welcher*r damit das ordentliche Delegiertenmandat erhält. Absatz 1 gilt für die Nachbesetzung entsprechend. Vor Beginn der Delegiertenversammlung erfolgt der Mandatsverzicht gegenüber dem Bundesvorstand. Im übrigen ist das Delegiertenmandat nicht übertragbar.<br><br>
(3) Vorschläge für die Delegiertenmandate müssen spätestens drei Wochen vor der Delegiertenversammlung beim Bundesvorstand in Textform eingereicht werden, ansonsten verfallen die Mandate der Hochschulgruppe. Alle Mitglieder der jeweiligen Hochschulgruppe können für ein Delegiertenmandat vorgeschlagen werden. Delegierte müssen Vereinsmitglieder sein oder spätestens mit Annahme der Wahl Mitglied des Vereins werden.<br><br>
(4) Gehen höchstens zwei gültige Vorschläge für eine Hochschulgruppe ein, gelten diese Personen als gewählt, sofern sie die Wahl annehmen.<br><br>
(5) Gehen mehr als zwei Vorschläge ein, führt der Bundesvorstand eine zentrale digitale Wahl unter den Vereinsmitgliedern der jeweiligen Hochschulgruppe durch. Die Abstimmung dauert eine Woche. Gewählt sind die beiden Personen mit den meisten Stimmen, unter Beachtung der FLINTA*-Quote nach Absatz 1.<br><br>
(6) Der Status der*des Delegierten gilt ausschließlich für die jeweils folgende Delegiertenversammlung und endet automatisch mit deren Schluss. Eine Abwahl ist nicht möglich.<br><br>
(7) Jedes ordentliche Delegiertenmandat gewährt eine Stimme.<br><br><strong>§ 15 Bundesvorstand</strong><br>
(1) Der Bundesvorstand besteht aus den vier Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 16) und bis zu fünf weiteren Mitgliedern als Beisitzende. Mindestens die Hälfte der Beisitzenden müssen FLINTA*-Personen sein.<br><br>
(2) Der Bundesvorstand führt den Verein gemeinschaftlich und ist im Rahmen der Beschlüsse der Delegiertenversammlung für die Verwirklichung der Ziele des Vereins verantwortlich. § 16 Absatz 5 bleibt hiervon unberührt.<br><br>
(3) Der Bundesvorstand kann sich nach eigenem Ermessen eine Geschäftsordnung geben.<br><br><strong>§ 16 Geschäftsführung</strong><br>
(1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist die Geschäftsführung.<br><br>
(2) Die Geschäftsführung besteht aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, einer politischen Geschäftsführung und einem*einer Schatzmeister*in. Sie sind Teil des Bundesvorstands.<br><br>
(3) Mindestens die Hälfte der Geschäftsführung muss aus FLINTA*-Personen bestehen, wobei mindestens eine*r der Sprecher*innen eine FLINTA*-Person sein muss.<br><br>
(4) Die Geschäftsführung kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Vereins Mitarbeiter*innen bestellen.<br><br>
(5) Zwei Mitglieder der Geschäftsführung vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich.<br><br>
(6) Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung die Vorschriften für den Bundesvorstand.<br><br><strong>§ 17 Wahl des Bundesvorstands</strong><br>
(1) Die Delegiertenversammlung wählt die Mitglieder des Bundesvorstands einzeln mit absoluter Mehrheit für eine Amtsperiode von einem Jahr.<br><br>
(2) Passiv wahlberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder, die nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Verein stehen, die kein Mandat im Bundestag, einem Landesparlament oder im EU-Parlament innehaben oder Mitglied in einem Bundes- oder Landesvorstand einer politischen Partei oder ihrer Jugendorganisation sind. Eine Vergütung für ein Amt im Bundesvorstand des Vereins wird von Satz 1 nicht erfasst. Die Wiederwahl in den Bundesvorstand ist maximal viermal möglich, in dasselbe Amt höchstens einmal.<br><br>
(3) Nach Ablauf des Amtsjahres bleiben Mitglieder der Geschäftsführung kommissarisch im Amt. Für Beisitzende besteht keine Verpflichtung zu kommissarischen Amtsausübung.<br><br>
(4) Die Delegiertenversammlung kann die einzelnen Mitglieder des Bundesvorstandes jederzeit durch erfolgreiche Neuwahl einer Nachfolge abwählen (konstruktives Misstrauensvotum). Beisitzende kann die Delegiertenversammlung jederzeit einzeln, auch ohne die Wahl einer jeweiligen Nachfolge, mit absoluter Mehrheit vorzeitig abwählen.<br><br><strong>§ 18 Vereinsschiedsgericht</strong><br>
(1) Die Delegiertenversammlung wählt mit absoluter Mehrheit ein Schiedsgericht, das aus entweder genau drei oder genau fünf Mitgliedern besteht. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Schiedsgerichts müssen FLINTA*-Personen sein. Mitglieder des Bundesvorstands dürfen nicht zugleich Mitglieder des Schiedsgerichts sein.<br><br>
(2) Die Amtszeit der Mitglieder des Schiedsgerichts beträgt zwei Jahre. Wiederwahlen sind nicht möglich. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Schiedsgericht wählt die Delegiertenversammlung eine*n Nachfolger*in bis zur nächsten regulären Wahl des gesamten Schiedsgerichts.<br><br>
(3) Das Schiedsgericht ist zuständig für:<br><br>
(a) Streitigkeiten von Hochschulgruppen mit Organen des Vereins,<br><br>
(b) Streitigkeiten zwischen Organen unter sich,<br><br>
(c) Auslegung der Satzung und der Vereinsordnungen,<br><br>
(d) Überprüfung von Beschlüssen auf ihre Satzungsmäßigkeit,<br><br>
(e) Anfechtung oder Nichtigkeitserklärung von Wahlen,<br><br>
(f) für weitere Streitigkeiten, soweit es die Satzung eines Landesverbandes bestimmt.<br><br>
(4) Das Schiedsgericht entscheidet durch Schiedsspruch mit absoluter Mehrheit, der auf der kommenden Delegiertenversammlung mitzuteilen ist.<br><br>
(5) Näheres regelt die Schiedsgerichtsordnung.<br><br><strong>§ 19 Wahlen und Abstimmungen</strong><br>
(1) Stimmberechtigte Mitglieder können bei Wahlen und Abstimmungen entweder mit Ja stimmen, mit Nein stimmen oder sich der Stimme enthalten. Bei Wahlen darf die Summe der Ja-Stimmen die Anzahl der zu besetzenden Plätze nicht überschreiten.<br><br>
(2) Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben werden. Eine absolute Mehrheit ist erreicht, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten mit Ja gestimmt haben. Eine ⅔-Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens ⅔ der anwesenden Stimmberechtigten eine Ja-Stimme abgegeben haben.<br><br>
(3) Zur Fassung eines Beschlusses ist vorbehaltlich anderer Regelungen eine einfache Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<br><br>
(4) Durch Personenwahl gewählt ist, wer eine absolute Mehrheit erreicht. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerber*innen mit den meisten Stimmen statt. Erhalten beide Bewerber*innen in der Stichwahl gleich viele Stimmen, so findet eine erneute Stichwahl statt. Erhalten erneut beide Bewerber*innen gleich viele Stimmen, entscheidet das Los.<br><br>
(5) Personenwahlen sind geheim durchzuführen.<br><br><strong>§ 20 Haushaltsführung, Rechenschaft und Rechnungsprüfung</strong><br>
(1) Der Bundesvorstand stellt den Haushalt des Vereins auf, der durch die Delegiertenversammlung mit absoluter Mehrheit zu beschließen ist. Näheres zur Haushaltsaufstellung und -führung regelt die Finanzordnung.<br><br>
(2) Der Bundesvorstand hat den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht für das jeweilige Vorjahr innerhalb gesetzlicher, zuwendungsrechtlicher und von der Delegiertenversammlung beschlossener Fristen aufzustellen und der Delegiertenversammlung vorzulegen.<br><br>
(3) Der Jahresabschluss wird rechtzeitig vor der beschlussfassenden Delegiertenversammlung von mindestens zwei unabhängigen Rechnungsprüfer*inne geprüft, die keinem Organ des Vereins mit Ausnahme der Delegiertenversammlung angehören und dürfen weder in einem beruflichen noch finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Verein stehen. Sie werden von der Delegiertenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Delegiertenversammlung kann die Rechnungsprüfer*innen einzeln oder gemeinsam mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten vorzeitig abberufen.<br><br><strong>§ 21 Satzungs- und Vereinsordnungsänderungen</strong><br>
(1) Die Delegiertenversammlung kann Änderungen der Vereinssatzung oder der Vereinszwecke beschließen. Anträge auf Satzungsänderungen und eine schriftliche Begründungen müssen allen Mitgliedern bis spätestens 14 Tage vor der Delegiertenversammlung vorliegen. Anträge auf Änderung des Zweckes des Vereins und deren Begründung müssen mindestens einen Monat im Voraus allen Mitgliedern vorliegen.<br><br>
(2) Satzungsänderungen und Änderung des Zweckes des Vereins bedürfen der Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen in der Delegiertenversammlung.<br><br>
(3) Die Delegiertenversammlung kann Ordnungen beschließen, soweit die Satzung dies vorsieht. Anträge auf Vereinsordnungsänderungen und eine schriftliche Begründung müssen allen Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der Delegiertenversammlung vorliegen. Vereinsordnungsänderungen bedürfen zu ihrem Beschluss der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegiertenversammlung. Abweichend davon bedarf eine Änderung der Schiedsgerichtsordnung einer Mehrheit von ⅔ der abgegebenen Stimmen der Delegiertenversammlung.<br><br><strong>§ 22 Vereinsauflösung</strong><br>
(1) Die Delegiertenversammlung kann auf einer acht Wochen vorher, eigens dafür einberufenen Delegiertenversammlung über die Auflösung des Vereins mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten beschließen, wenn sie mit entsprechender Tagesordnung und schriftlicher Begründung eines solchen Antrages eingeladen wurde.<br><br>
(2) Findet ein Antrag auf Auflösung des Vereins die erforderliche Mehrheit, so übernimmt die Ausführung und Abwicklung des Beschlusses die zuletzt amtierende Geschäftsführung.<br><br>
(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Heinrich-Böll-Stiftung e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<br><br><strong>§ 23 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen</strong><br>
(1) Diese Satzung tritt nach ihrem Beschluss durch die Delegiertenversammlung mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<br><br>
(2) Mit Inkrafttreten der Satzung in der Fassung vom xx.xx.xxxx bleibt der amtierende Vorstand bis zum Ende seiner regulären Amtszeit im Amt, die sich nach der Vereinssatzung vom 29.09.2025 bestimmt. Die Vorstandsmitglieder, die Vorsitzende sind, werden zu Sprecher*innen, die koordinatorische Geschäftsführung wird die politische Geschäftsführung. Der Vorstand im Sinne von<br>
§ 9 der Vereinssatzung vom 29.09.2025 wird der Bundesvorstand. Die Änderung der Amts- und Organbezeichnung erfolgt unverzüglich mit Inkrafttreten der Vereinssatzung vom xx.xx.xxxx, ohne das es einer Neuwahl bedarf. Die übrigen Vorstandsmitglieder im Sinne von § 9 der Vereinssatzung vom 29.09.2025 behalten ihre Amtsbezeichnung unverändert bei.<br><br>
(3) Die Hochschulgruppen der Freien Universität Berlin, der Ruhr-Universität Bochum, der Universität Duisburg-Essen, der FernUniversität Hagen und der Universität Münster gelten mit Inkrafttreten dieser Satzung als anerkannte Hochschulgruppen. Die Möglichkeit zum Entzug des Status als anerkannte Hochschulgruppe bleibt hiervon unberührt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&quot;Basierend auf dem Beschluss &quot;Solide Strukturen für einen wachsenden Verband&quot; der 44. Bundesmitgliederversammlung von &quot;Campusgrün - Bundesverband Grün-alternativer Hochschulgruppen&quot; und dem Beschluss des Antrages D4 i.V.m. A5 der 52.Bundesmitgliederversammlung, stellt der Vortand im Namen der Strukturkommission diesen Antrag auf der Bundesdelegiertenversammlung von &quot;Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e.V.&quot;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Satzungsänderung wurde notwendig, nachdem sich die Mitgliedsgruppen unter anderem auf der 52. Bundesmitgliederversammlung des Bundesverbandes mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen hatten, eine neue Satzung für den Verein erarbeiten zu wollen um die bisherige Doppelstruktur von Bundesverband und Verein in eine rechtssichere Einheit zusammenzuführen. Um den Ansprüchen der Mitgliedliedsgruppen gerecht zu werden und um dieses Ziel zu erreichen wurde beschlossen, eine basisdemokratische Satzungskommission der Mitgliedsgruppen einzuberufen, welche in regelmäßigen Abständen getagt hat und eine neue Satzung für den Verein erarbeitet hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In diesem Lichte und unter dem Eindruck der Ergebnisse der besagten Strukturkommission erfragt der Vorstand, stellvertretend für die Kommission, die Annahme des Antrages durch die Delegiertenversammlung des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Erklärungen erfolgen mündlich auf der Versammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>[<em>Es wurde auf der Vorstandssitzung vom 17.04.2026 beschlossen, die Ergebnisse der Strukturkommission als Antrag auf der nächsten Bundesdelegiertenversammlung stellvertretend für diese Kommission zu stellen</em>]</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 14:29:14 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>